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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Andrea S. •

Warum wird nicht mehr für die Attraktivität des ö.D. in Bayern getan? (insbesondere attraktives Gehalt, Ausstattung und moderne Technik) Wir haben ein großes Nachwuchsproblem in den Behörden!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

für Ihre Frage zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bayern danke ich Ihnen. Das durch verstärkte Altersabgänge und zusätzliche Aufgaben verschärfte Nachwuchsproblem in den Behörden ist eine Herausforderung, der wir uns durch verschiedene Ansätze stellen.

Wir achten darauf, dass die Besoldung/Bezahlung des bayerischen öffentlichen Dienstes gegenüber anderen Dienstherren konkurrenzfähig bleibt.

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 wurden die familienbezogenen Bestandteile der bayerischen Besoldung an die seitens des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Anforderungen angepasst und systematisch neu ausgerichtet. Kernbestandteil der Neuregelung ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags zu einem Orts- und Familienzuschlag. Entsprechend dem ausdrücklichen Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts orientiert sich die neue Ortskomponente dabei an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes. Die bisher als ergänzende Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wurde unter Angleichung der Gebietskulisse in die neue Ortskomponente integriert.

Die grundlegende Neuregelung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile bringt für die weit überwiegende Mehrheit der Beamten und Beamtinnen eine dauerhafte strukturelle Verbesserung. Eine verheiratete Beamtin bzw. ein verheirateter Beamter der Besoldungsgruppe A 7 mit zwei Kindern in München (Mietenstufe bzw. Ortsklasse VII) erhält bspw. einen Orts- und Familienzuschlag, der mehr als 25 % höher ist als die bisher gewährte Ballungsraumzulage und der bisherige Familienzuschlag zusammen.

Durch eine großzügige Regelung zur Besitzstandswahrung wird darüber hinaus sichergestellt, dass kein Bestandsbeamter weniger erhält als bisher.

Die Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder werden im Oktober aufgenommen; weitere Termine sind für Anfang November und Mitte Dezember 2023 anberaumt. Das Tarifergebnis wird neben weiteren zu beachtenden Faktoren zu gegebener Zeit ein maßgeblicher Indikator für künftige Entscheidungen über die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten sein. Zu der konkreten Umsetzung kann zum aktuellen Zeitpunkt aber leider noch keine Aussage getroffen werden.

Im staatlichen Bereich stellen wir uns dem Nachwuchsproblem insbesondere durch verstärkte Ausbildung. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Rahmen der fortschreibenden Digitalisierung wird in Ausstattung und moderne Technik an den staatlichen Behörden nicht erst seit der Schaffung der technischen Voraussetzungen für Homeoffice in der Corona-Pandemie investiert.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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