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Frage von Johann O. •

Warum wird die Ungleichbehandlung der "normalen" Bürger gegenüber den Landwirten nicht abgeschafft?

Sehr geehrter Herr Staatsminister, ein Landwirt hat das Recht, "privilegierte" Baumaßnahmen im Außenbereich zu verwirklichen. Das finde ich auch so in Ordnung. Jedoch, ein "Nichtlandwirt", der einen Stapel Brennholz (für den Eigenbedarf) mit Einverständnis des Grundstückseigentümers (in dem Fall Gemeinde) lagert, errichtet einen "Schwarzbau", der entfernt werden muss. Ein Landwirt, der das Brennholz zum Verkauf bereithält, kann es überall lagern. Das "Fehlverhalten" der Brennholzlagerung muss das Landratsamt ahnden, und eine Entfernung verlangen. Ich glaube, diese Regelung ist total überholt, zumal jeder, der einen Landwirt kennt, durch eine zeitweise Eigentumsübertragung diese Regelung umgehen kann.
Nach meiner Information ist für diese mögliche Änderung Ihr Ministerium zuständig. Können Sie sich dafür einsetzen, das zu Ändern?
Vielen Dank für eine ehrliche Antwort
Johann O.

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