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Joachim Herrmann
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Frage von Bernd H. •

Sind Sie für die Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in der BRD ?

Sehr geehrter Hr. Hermann,

Sie bezeichnen ukrainische Pazifisten, denen - teils unter Lebensgefahr ( https://www.deutschlandfunk.de/ukrainischer-grenzschutz-hinderte-mehr-als-20-000-maenner-an-ausreise-100.html ) - die Flucht gelungen ist, als "Fahnenflüchtige", die es verdient hätten, dass ihnen das Bürgergeld verweigert wird ( https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100412578/joachim-herrmann-fordert-kein-buergergeld-fuer-fahnenfluechtige-ukrainer.html ).

Sie wissen es gibt es in der UA kein allgemeines Recht auf Kriegsdienstverweigerung;

die Männer die Sie als Fahnenflüchtige bezeichnen, sind somit eigentlich politische Flüchtlinge, denen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt wurde.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Sie generell zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung stehen.

Sie sind evtl. sogar der Meinung, dass die BRD sich ein Bsp. an der UA nehmen, und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung abschaffen sollte ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Juni 2024, zu der ich gerne Stellung nehme.

Anders als von Ihnen angedeutet, spreche ich mich nicht für die Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in Deutschland aus. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass ich mich auch nicht etwa für eine Abschiebung der ukrainischen Wehrpflichtigen ausgesprochen habe.

Bei dem Krieg in der Ukraine handelt es sich um einen durch nichts gerechtfertigten und ohne jeden nachvollziehbaren Anlass vom russischen Staatspräsidenten begonnenen, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Für die Bayerische Staatsregierung ist es ein Gebot von Humanität, Menschen in Not zu helfen und vor Verfolgung und Krieg Schutz zu gewähren. Ukrainische  Staatsangehörige, die sich am oder kurz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können aufgrund der Regelungen der Europäischen Union in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten. Diese Regelungen unterscheiden dabei nicht, ob Betroffene der Wehrpflicht unterliegen oder nicht. Sie alle erhalten Bürgergeld. Dabei stellt es einen gewissen Widerspruch dar, dass Deutschland zu Recht viel Geld in Waffenlieferungen an die Ukraine investiert und andererseits ukrainische Wehrdienstflüchtlinge in Deutschland Bürgergeld erhalten. Zudem war die Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2022, ukrainische Kriegsflüchtlinge aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes herauszunehmen und diesen Bürgergeld zu gewähren, falsch. Aus diesem Grund setzt sich die Bayerische Staatsregierung dafür ein, dies rückgängig zu machen und künftig neu in Deutschland ankommenden ukrainischen Kriegsflüchtlingen wieder Leistungen nach dem AsylbLG anstelle von Bürgergeld zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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