Sehr geehrter Herr Herrmann, wann können die Beamten in Bayern von der Tariferhöhung profitieren? Es ist leider sehr schwach, dass in diese Richtung nichts kommuniziert wird.
Viele Beamte in Bayern fühlen sich im Stich gelassen. Nicht nur, dass die "Erhöhung" der Neuberechnung der ehemals sog. "Ballungsraumzulage" ein Schuss in den Ofen war, nein, wir werden auch in Sachen Inflationsausgleich im Stich gelassen.
Viele Beamte (z.B. Polizisten) leisten - v.a. - in den Großstädten hervorragende und sehr große Arbeit. Aber durch das Stillschweigen des IM in Sachen Besoldung, wird viel Unmut produziert. Sie sagen immer, dass Bayern das sicherste Bundesland sei. Aber wo bleibt hier die Anerkennung für die, die dafür sorgen?
Ein Beispiel: Vierköpfige Famile. Zwei Kinder. Ehemann und Ehefrau. Aufgrund der Neuberechnung "Ballungsraum" bekommen diese WENIGER als vorher. Nur weil diese in den Bestandsschutz fallen, bleibt die Zahlung gleich. Wo steckt hier der Sinn? Ich würde mich - natürlich auch viele - Kollegen über eine Antwort freuen und bedanke mich bereits im voraus.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Zuleitung vom 10. Juni 2023. Ich freue mich, dass Sie mit der Arbeit des öffentlichen Dienstes in Bayern zufrieden sind.
Das von Ihnen genannte Ergebnis der Tarifeinigung vom 22. April 2023 betrifft ausschließlich die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen.
Mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder ist frühestens im Oktober 2023 zu rechnen. Erst dieses Tarifergebnis kann neben weiteren zu beachtenden Faktoren zu gegebener Zeit ein Indikator für künftige Entscheidungen über die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sein.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 wurden die familienbezogenen Bestandteile der bayerischen Besoldung an die seitens des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Anforderungen angepasst und systematisch neu ausgerichtet. Kernbestandteil der Neuregelung ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags zu einem Orts- und Familienzuschlag. Entsprechend dem ausdrücklichen Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts orientiert sich die neue Ortskomponente dabei an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes. Die bisher als ergänzende Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wurde unter Angleichung der Gebietskulisse in die neue Ortskomponente integriert.
Die grundlegende Neuregelung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile bringt für die weit überwiegende Mehrheit der Beamten und Beamtinnen eine dauerhafte strukturelle Verbesserung. Eine verheiratete Beamtin bzw. ein verheirateter Beamter der Besoldungsgruppe A 7 mit zwei Kindern in München (Mietenstufe bzw. Ortsklasse VII) erhält bspw. einen Orts- und Familienzuschlag, der mehr als 25 % höher ist als die bisher gewährte Ballungsraumzulage und der bisherige Familienzuschlag zusammen.
Durch eine großzügige Regelung zur Besitzstandswahrung wird darüber hinaus in den wenigen Fällen, in denen aufgrund des Auseinanderfallens der Gebietskulissen von neuem Orts- und Familienzuschlag und bisheriger Ballungsraumzulage der Orts- und Familienzuschlag niedriger als die bisher gewährten Leistungen sein sollte, sichergestellt, dass kein Bestandsbeamter weniger erhält als bisher.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL