Sehr geehrter Herr Hermann, bekommen bayr. Landesbeamte auch den Inflationsausgleich i. H. v. 3000,-- € und wann könnte mit der Auszahlung gerechnet werden.
Gerade die unteren Besoldungsstufen wären auf diesen Ausgleich angewiesen.
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir diese Frage beantworten würden.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau A.
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023.
Gerne habe ich mich beim für Besoldungsrecht zuständigen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erkundigt und darf Ihnen zu Ihrer Anfrage hinsichtlich einer Inflationsausgleichszahlung Folgendes mitteilen:
Demnach orientieren sich die Zahlungen an die bayerischen Beamtinnen und Beamten maßgeblich an den Tarifabschlüssen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder. Seit 2013 erfolgt durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung und Versorgung. Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten. Eine darüber hinaus gehende, singuläre Zahlung im Besoldungsbereich würde zum einen dem bewährten Gleichklang der Beschäftigtengruppen widersprechen und zum anderen auch zu einer Privilegiendiskussion innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes führen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL