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Joachim Herrmann
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Frage von Manfred R. •

Bei der Eröff. des Post-COV-Z Erlangen sagten Sie, dass auf keinen Fall jene vergessen, die mit den Spätfolgen der Pandemie zu kämpfen haben. Zählen Sie auch die dazu, die an den Folgen Impfung leiden

Sehr geehrter Herr Herrmann,

bei der Eröffnung des Post-COVID-Zentrum Erlangen sagten Sie:
Zitat Web-Seite des Post-COVID-Zentrum Erlangen :
„Ich bin sehr froh, dass nun auch Erlangen eine solche Einrichtung bekommt. Wir dürfen in einer Zeit, in der andere Probleme wie der Krieg in der Ukraine oder die Energieversorgung in den Vordergrund treten, auf keinen Fall jene vergessen, die mit den Spätfolgen der Pandemie zu kämpfen haben.“
Zählen Sie auch die dazu, die auch nach Monaten noch an den Folgen Impfung (Post.VAC) leiden ???

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Voranstellen möchte ich Ihnen meine Haltung zu COVID-19-Impfstoffen: Diese basiert stets auf dem konsentierten Stand der Wissenschaft zum jeweiligen Zeitpunkt. Dieser wurde und wird fortlaufend geprüft und ggf. an neuere Erkenntnisse angepasst. Dabei werden insbesondere die Veröffentlichungen und Stellungnahmen der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) herangezogen. Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung, weil sie nachweislich vor schweren Krankheitsverläufen, Hospitalisierung und Tod schützt. Die Staatsregierung setzt sich daher aus ihrer Verantwortung zum Schutz von Gesundheit und Leben der bayerischen Bevölkerung entschieden für eine Verbesserung der Impfquoten im Rahmen der geltenden Impfempfehlungen der STIKO ein, die als medizinischer Standard gelten.

Grundsätzlich kann es - wie bei jeder Impfung - auch nach der COVID-19-Impfung zu kurzfristigen Reaktionen kommen, die in der Regel nach wenigen Tagen komplett abklingen (Impfreaktionen). Dazu gehören zum Beispiel lokale Beschwerden wie Schmerzen an der Einstichstelle oder Allgemeinreaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen. Durch die Impfung bedingte, anhaltende Gesundheitsstörungen, kommen dagegen nur sehr selten vor, sodass der Nutzen einer Impfung bei weitem die Risiken überwiegt.

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, einen Verdachtsfall direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI zu melden (https://www.nebenwirkungen.bund.de). Das PEI erfasst und bewertet kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation und informiert über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 in regelmäßig aktualisierten Sicherheitsberichten.

Bei Vorliegen einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung infolge der COVID-19-Impfung besteht die Möglichkeit der Beantragung von Entschädigungsleistungen. Aufgrund der dauerhaften gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge der Impfung kann beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Antrag auf Entschädigung eines Impfschadens gestellt werden (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/5252708925148). Das ZBFS prüft die vorgelegten medizinischen Unterlagen und beurteilt ob ein Impfschaden vorliegt und damit Ansprüche auf Versorgung gemäß § 60 IfSG bestehen.

Unter dem von Ihnen angesprochenen Post-Vac-Syndrom wird ein heterogenes Krankheitsbild zusammengefasst, das in unterschiedlichem Abstand zur COVID-19 Impfung auftritt. Die Symptome werden als Long-COVID-ähnlich, wie etwa Erschöpfungssyndrom (Chronic Fatigue Syndrome), oder Multisystemisches Entzündungssyndrom (MIS-C, PIMS) beschrieben. Mögliche Ursachen und zugrundeliegende Wirkmechanismen des Post-Vac Syndroms sind derzeit Bestandteil der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion. Methodisch belastbare Studien fehlen bisher. Das PEI bereitet in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Marburg eine deutschlandweite Studie zur Erhebung langanhaltender Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung vor.

Personen, die den Verdacht haben, dass sie unter einem Post-Vac-Syndrom leiden, sollten sich zunächst an die Hausärztin bzw. den Hausarzt ihres Vertrauens wenden. Die vorhandenen Versorgungsstrukturen - wie Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen - können auch Menschen versorgen, die über ein Post-Vac-Syndrom klagen. Experten sehen für schwere Fälle auch Post-COVID-/Long-COVID-Ambulanzen als gute Ansprechpartner für Diagnostik und Therapie für Patienten mit vermuteten Post-Vac-Syndrom an.

Die Bayerische Staatsregierung wird sich auch in Zukunft weiter für eine gute klinische Versorgung der unter dem sogenannten Post-Vac-Syndrom leidenden Patientinnen und Patienten und um die Intensivierung der Forschung zu diesem Syndrom in Bayern einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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