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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Heinrich G. •

Anhand der aktuellen Bürgergeldsituation sowie Verschärfung der Sanktionen, sind Geldstrafen für Unternehmen eingeplant, w. bewusst vorgeben unter Fachkräftemangel zu leiden aber Bewerbern absagen?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

als CSU Leitspruch steht und stand schon immer das "Fördern und Fordern" mit Wohlwollen der Sanktionierungspraxis der Jobcenter seit Hartz 4. Nun bringt die Ampel genau dieses Verständnis wieder zurück. Anlässig der Tatsache dass selbst Unternehmer keine Menschen bevorzugt aus dem Arbeitslosengeld II einstellen doch genau diesen Beziehern unabhängig ihrer gesundheitl. Situation das Existenzminimum für "Verletzung der Mitwirkungspflichten" gekürzt werden sollen, frage ich mich ob als Gegenpol a.e. Geldstrafe für Unternehmen geplant ist, welche die Situation der Betroffenen bewusst u. willentlich m.e. Stellenabsage verschlechtert, w. sie selbst aufgrund mangelndem Ausbildungsangebot und Aussortierungspraxis im Bewerbungverf. nach Fachkräfte schreien. Insbesondere interessiert mich das Verhältnis dieser Gesetzesvorschläge i.V. zu § 232b sowie § 233 StGB sowie dem Artikel 5 entnommen des Amtsblattes der Europäischen Union C 303/17 vom 14.12.2007.

Vielen Dank!

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