Als Beteiligter in dem Fall kennen Sie das Thema Wirecard gut. Ich habe große Bedenken, dass der größte Wirtschaftsprozess dazu unrechtsstaatlich geführt wird. Ich fordere mindestens eine Diskussion!
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Vor vier Jahren kollabierte der DAX-Konzern Wirecard und trotz Corona gab es große Aufmerksamkeit für das Thema, die u.a. zu einem Untersuchungsausschuss führte, der Verwicklungen von Politikern und Lobbyisten bis ins Finanzministerium und ins Kanzleramt thematisierte, aber die Frage nicht beantworten wollte und konnte, was eigentlich passiert ist bei Wirecard.
Aktuell steht das Randthema möglicher Geheimdienstzusammenhänge im Mittelpunkt und sorgt für immer neue Enthüllungen und Diskussionen, bis hin zur Forderung nach Taurusraketen gegen Putin, weil er das Finanzsystem attackierte.
Der seit Dezember 2022 in Stadelheim geführte Strafprozess geriet völlig in Vergessenheit. Er wird gerade von Aufdeckern kritisiert, ich spreche von einem Justizskandal.
Wenn hier großer Schaden droht, was kann getan werden?
Unabhängigkeit der Justiz ja, aber es gibt Grenzen: Das Gesetz!
Die Ermittlung war falsch, die Anklageschrift ist unrechtsstaatlich. Und jetzt?
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Juni 2024, in der Sie sowohl zu den Ermittlungen im Fall Wirecard als auch dem noch andauernden Gerichtsprozess Stellung beziehen.
Einleitend darf ich betonen, dass ich als Innenminister, aufgrund des Ressortprinzips, zu laufenden oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren keine Stellung beziehen bzw. eine Wertung vornehmen kann. Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit kann ich weder gerichtliche Verfahren prüfen, noch gerichtliche Entscheidungen aufheben oder auch nur bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Dennoch möchte ich im Allgemeinen Stellung beziehen:
Ihre Behauptungen, die Ermittlungen wären falsch geführt worden, und der Wirtschaftsprozess wäre „unrechtsstaatlich“, kann ich weder nachvollziehen, noch diesen zustimmen. Ich verwehre mich ganz ausdrücklich gegen diese pauschale und meiner Meinung nach auch unbegründete Kritik gegenüber dem Rechtsstaat.
Ich bin mir auch sicher, dass die im Ermittlungsverfahren beteiligten Dienststellen der Bayerischen Polizei, in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, entschieden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Sachverhalt aufzuklären und Tatverdächtige zu ermitteln.
Ferner bin ich überzeugt, dass das beim Landgericht München I anhängige Verfahren mit der erforderlichen Gründlichkeit geführt wird. Ich möchte Sie bitten, dem zuständigen Gericht neben dem Vertrauen auch die notwendige Zeit zur Urteilsfindung zu geben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Haltung zu Ihren Fragen bzw. Anmerkungen erläutern und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL