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Frage von Wilfried M. •

Frage an Joachim Herrmann von Wilfried M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank fürIhre Antwort vom 23.9.08 ttp://www.kandidatenwatch.de/frage-120-16315--f140529.html#frage140529.
Bitte erlauben Sie mir hierzu eine Nachfrage, nachdem ich Sie auf folgendes hinweisen möchte:
Meine Frage war nicht nur eine aus der Justiz, sondern sie berührte auch die innere Sicherheit und drüber hinaus bzw. damit im Zusammanhang auch die propagandistische Tätigkeit des Landesjugendamtes. Dieses gibt eine Broschüre "Trennung und Scheidung" heraus, in welcher auch der GWG- Betreiber zu Wort kommt mit der Forderung, seine dem Gericht gegenüber agegebenen - von Experten und Betroffenen heftig kritisierten! - schriftlichen Äußerungen sollten den Jugendämtern "mitgeteilt" werden (a.a.O. S. 43). Diese Forderung kollidiert eindeutig mit den bekannten - nach § 203 StGB strafbewehrten - gesetzlichen Schweigepflichten von deutschen Diplom- Psychologen und Richtern ebenso wie mit dem in § 62 SGB VIII formulierten Grundsatz , wonach die Jugendamtsbediensteten die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Daten grundsätzlich eigenständig bei den Betroffenen erheben sollen. Hier sind auch die GG verankerten Prinzipien des informationellen Selbstbestbestimmungsrechts sowie der Gewaltenteilung berührt.

Sie können sich vermutlich nicht vorstellen, welche verheerenden krank machenden psychologischen Auswirkungen ein falsches, jede Menge Gerüchte / Privatgeheimnisse enthaltendes psychologisches oder auch psychiatrisches Gutachten haben kann, welches den bestimmungsmäßigen Adressatenkreis verläßt und somit auch noch das Denken von Personen mit psychologischem Halbwissen beeinflußt.

Auch dieser Aspekt ist m.W. in die von Ihnen zitierte Einschätzung der Justizministerin nicht eingeflossen.

Nun meine Frage:
Würden Sie der rechts- (z.B. ZPO-, s.m. Frage vom 20.9.) verachtenden GWG- Aktivität entgegentreten, indem Sie wenigstens die oben aufgeführte Propaganda aus dem Landesjugendamt unterbinden?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Sehr geehrter Herr Meißner,

bevor ein Richter eine Mitteilung an das Jugendamt richtet, hat er zu prüfen, ob dieses verfahrensbeteiligt ist oder nicht. Erst dann wird darüber entschieden, ob eine Weitergabe erfolgt oder nicht. Auch hier sollten Sie sich wieder mit dem zuständigen Justizministerium in Kontakt setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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