Frage an Joachim Herrmann von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Herrmann,
unlängst geriet die Psycho- Organisation "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" GWG (www.gwg-institut.com) erneut in die Schlagzeilen, die gerade in Bayern enormen Einfluß auf Entscheidungen von Familien- und Strafrichtern nimmt. Nach Auskunft des Justizministeriums hat sie - wie auc immer - bei einer Reihe von Gerichten in Begutachtungsangelegenheiten eine Art Monopolstellung ereicht.
Dabei wird den Psychologen z.B. unwissenschaftliches und streitverschärfendes Agieren vorgeworfen: http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm.
Solche Vorwürfe wurden bereits 2001 in einer "Plusminus"- Sendung erhoben, damals noch ohne ersichtliche Konsequenz:: http://de.video.yahoo.com/watch/3232443/9123396
Sieht sich die Staatsregierung aufgrund der auch von namhaften Experten vorgetragenen und begründeten öffentlichen Kritik veranlaßt, die Bürger Bayerns und ihre Kinder vor den womöglich systematisch unwissenschaftlichen Aktivitäten dieser Gruppierung zu schützen?
Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen, falls Sie wieder gewählt würden?
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Anfrage aus dem Bereich der Justiz.
Hierzu darf ich auf die Antwort meiner Kollegin, Frau Justizministerin Dr.Beate Merk, auf dieser homepage verweisen, der ich mich vollumfänglich anschließe:
"Die Gerichte entscheiden ohne Vorgaben aus dem Justizministerium in richterlicher Unabhängigkeit über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen und über seine Auswahl. Sie bestimmen nach freiem Ermessen die Person des Sachverständigen. Im Rahmen ihres Ermessens haben die Gerichte einen Sachverständigen auszuwählen, der die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung besitzt, die für das Gutachten notwendig sind.
Die Sachverständigen der GWG wurden von den Familiengerichten auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellten Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Die Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht können nur die nächst höheren Gerichte, also die Rechtsmittelinstanz, überprüfen. Eine Bewertung, Überprüfung oder gar Beanstandung der Auswahlentscheidungen, die in richterlicher Unabhängigkeit getroffen werden, steht dem Staatsministerium der Justiz nicht zu."
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern