Frage an Joachim Herrmann von Klaus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Herrmann,
was halten Sie von der Forderung vieler Bürger, das Politker (MdL) keine Aufsichstmandate in Unternehmen haben sollten (u.a. Landesbank usw.).
Eine wirkliche Kontolle kann meiner Meinung nicht statfinden, denn wessen Brot ich ESSE dessen LIED ich singe, womit ich nicht Unterstellen möchte, das es hier um Bestechlichkeiten geht! Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, wenn überhaupt, das sich ein Aufsichtsrat im Interesse des Unternehmens entscheidet, aber als Poltiker wiederum die Interessen derBürger wahrnehemen soll? Irendwie etwas merkwürdig.... Im übrigen, diese Frage ist an alle Parteien und Politker gerichtet....
Freundliche Grüße aus Regensburg
K.Lerche
Sehr geehrter Herr Lerche,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung dürfen nur in Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Unternehmen mitwirken, an denen der Freistaat selbst beteiligt ist und in denen sie dessen Interesse vertreten. Dazu gibt es keine vernünftige Alternative. Das ist nicht anders bei einem Landrat im Verwaltungsrat "seiner" Sparkasse. Aufwandsentschädigungen oder ähnliches, die Mitglieder der Staatsregierung in solchen Gremien erhalten, werden vollständig abgeführt an den Freistaat Bayern, weil eben die Mitarbeit in diesen Gremien eine dienstliche Aufgabe ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL