Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
in Ihr Ressort fällt bekanntlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Am 15.06.21 kam es umittelbar vor dem EM-Fußballspiel Deutschland-Frankreich in München zu einem dramatischen Zwischenfall mit einem motorisierten Gleitschirmflieger (Aktion von Greenpeace). Sie waren lt. Medienberichten dabei und äußerten sich anschließend schockiert ( https://www.br.de/nachrichten/bayern/gleitschirm-panne-bei-em-greenpeace-loest-sicherheitsdebatte-aus,SaVTpvJ ; siehe auch den diesbezügl. Kommentar der Münchner Polizei: https://www.sportschau.de/fussball/uefaeuro2020/video-polizei-muenchen-zur-greenpeace-aktion-ein-nicht-kalkulierbares-risiko-100.html ).
Bekanntlich besteht während der Fußball-EM eine generelle Flugverbotszone von 3 NM (ca. 5,5 km) rund um die Allianz Arena: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Karten%20&%20Flugh%C3%A4fen/Aktuelle%20Luftrauminformationen/02.06.2021.-%20Flugbeschr%C3%A4nkungsgebiet%20Fr%C3%B6ttmaning/NfL%202021-1-2241.pdf
Meine Fragen:
- Warum wurden zur präventiven Gefahrenabwehr keine bayer. Polizeihubschruber eingesetzt, um die Menschen in der Allianz Arena zu schützen (die bayer. Polzeihubschrauberstaffel besitzt bekanntlich 8 Hubschrauber ( https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeihubschrauberstaffel_Bayern )?
- Bedurfte es tatsächlich erst einer konkreten Gefährdungslage, um auf die sinnvolle Verwendung der Hubschrauber während der Fußball-EM zu kommen (vom bayer. Innenminister und den Polizeiführungskräften erwarte ich abstraktes Denkvermögen)?
Übrigens: Mit dem Rotorabstrahl ("Downwash") eines Hubschraubers lässt sich ein Gleitschirm leicht nach unten drücken. Außerdem besitzen alle bayer. Polizeihubschrauber sowohl Außenlautsprecher als auch Funkgeräte, um potenzielle Gefahrder aus der Luft rechtzeitig zum Einlenken zu bewegen.
In gespannter Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Antwort verbleibe ich
mfG aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Juni 2021, in der Sie den Vorfall in der Fußball Arena München vor dem Spiel Frankreich gegen Deutschland anlässlich der UEFA EURO 2020 thematisieren. Dabei wollte ein Greenpeace-Aktivist mit einem Ultraleichtflugzeug die Fußball Arena augenscheinlich überfliegen und einen luftgefüllten Ball abwerfen. Aufgrund eines Kontrollverlustes über das Fluggerät musste der Pilot auf dem Spielfeld notlanden. Durch das unkontrollierte Flugmanöver wurden letztlich zwei unbeteiligte Personen verletzt.
Die polizeiliche Entscheidung, den Piloten des Ultraleichtflugzeugs nicht durch einen polizeilichen Schusswaffengebrauch oder dem Einsatz anderer Einsatzmittel wie der Polizeihubschrauber vom Einfliegen in das Stadion abzuhalten, war nicht nur an das äußere Erscheinungsbild der Aktion gekoppelt.
Vielmehr ist festzuhalten, dass Greenpeace-Aktionen in der Vergangenheit zwar öffentlichkeitswirksam verliefen, jedoch in keinem Fall eine Schädigungsabsicht Dritter bestand. Für die eingesetzten Kräfte galt es daher, den Einzelfall in seiner Gesamtheit zu bewerten und auch diese Erfahrungswerte miteinzubeziehen, um darauf aufbauend die geeigneten und erforderlichen polizeilichen Maßnahmen einzuleiten. Nachdem bei Eingriffen in den Luftverkehr die Reaktionszeiten für die Polizei zwangsläufig sehr kurz sind und der von Ihnen beschriebene Einsatz des Hubschraubers grundsätzlich mit einer hohen Gefährdung für Betroffene, polizeiliche Einsatzkräfte und Unbeteiligte einhergehen kann, wurde von Gegenmaßnahmen abgesehen, da aufgrund der Zuordnung der Aktion von einem friedlichen Protest und nicht von einem Anschlagszenario auszugehen war. Das ändert nichts daran, dass die Greenpeace-Aktion von Anfang an idiotisch und unverantwortlich war und Greenpeace sich inzwischen dafür entschuldigt hat und eine Wiederholung ähnlicher Aktionen ausgeschlossen hat.
Sie können versichert sein, dass die Bayerische Polizei bei der Bewertung von Szenarien auf großes Erfahrungswissen zurückgreifen kann und die zur Verfügung stehenden Polizeihubschrauber immer dann zum Einsatz kommen, wenn dies zur Einsatzbewältigung sinnvoll ist. So waren natürlich auch anlässlich der vier Spiele der UEFA EURO 2020 Polizeihubschrauber zur Überwachung und gegebenenfalls erforderlichen Durchsetzung der Flugverbotszone im Einsatz.
Sehr geehrter Herr Langenstück,
Ich bedanke mich erneut für Ihre Zuschrift und wünsche Ihnen alles Gute und vor allem eines: Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL