Frage an Joachim Herrmann von Philipp U. bezüglich Energie
Guten Tag Herr Herrmann
Ich habe eine Frage zur Abschaltung der Kohlekraftwerke und den damit verbundenen Arbeitsplätzen.
Sie führen ja als positiv an, dass bis ’22 5 Kraftwerke vorzeitig abgeschaltet werden sollen. Richtig ist jedoch, dass es, schaut man sich die vor dem Kohleausstieg geplanten Abschaltzeiten der Kraftwerksbetreiber an, es keinerlei Reduktion der Kraftwerkskapazitäten im Vergleich zu ihren Beschlüssen gibt. Bis 2030 sollten diese Kraftwerke sowieso abgeschaltet werden. Der Unterschied besteht hier nur darin dass die Betreiber jetzt von ihnen großzügig entschädigt werden.
Außerdem haben die Betreiber in der Lausitz ihre Laufzeiten nach bekanntwerden der Beschlüsse, künstlich verlängert um an den Kompensationszahlungen zu profitieren.
Darüber hinaus setzen sie auch gerne das Statement, dass es ja um 20.000 Arbeitsplätze geht. Abgesehen davon dass die 80.000 Arbeitsplätze die bei den erneuerbaren abgebaut wurden keine Kompensationszahlungen erhalten haben, werden bis 2030 sowieso 12.000 dieser Arbeiter in Rente gehen. Wir sprechen also effektiv über 8.000 Arbeitsplätze die sie mit Milliarden (nicht an die Arbeiter sondern an die Betreiber) kompensieren.
Frage:
Wie rechtfertigen sie die Abschaltpläne bis 2030 wenn im Gegensatz zur von den Betreibern geplanten Abschaltungen kein Plus zu verzeichnen ist, wir jedoch jetzt Milliarden dafür bezahlen, obwohl die Betreiber sowieso freiwillig abgeschaltet hätten?
Und wie rechtfertigen sie 8.000 Arbeitsplätze und den Aufwand der dafür betrieben wird, obwohl sie sich um die 80.000 Arbeitsplätze in den Erneuerbaren überhaupt nicht gekümmert haben. Im Gegenteil sie haben Jahre lang an Obergrenzen für den Ausbau festgehalten und damit Aktiv diese Arbeitsplatzverluste herbeigeführt.
PS: Ich würde Behauptungen und Fakten gerne mit Quellen unterlegt haben, wenn sie antworten sollten.
Dankeschön
Philipp Utta
Quellen:
Arbeitsplatzverluste in den Erneuerbaren
https://www.windkraft-journal.de/2013/11/17/80-000-arbeitsplatzverluste-in-der-erneuerbare-energien-branche/45906
Arbeitsplätze Kohle
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/161209/umfrage/braunkohlenbergbau-beschaeftigte-in-deutschland-seit-1950/
Kohlearbeiter die bis 2030 in Rente gehen
https://www.umweltbundesamt.de/themen/braunkohleindustrie-kaum-betriebsbedingte
Von den Betreiber geplante Abschaltungen bis 2030 auch ohne ihr Ausstiegsgesetz (PS: Link zu einer sehr guten „Die Anstalt“ Folge wo ihr Vorgehen gut dokumentiert wird :)
https://www.l-iz.de/wirtschaft/metropolregion/2020/01/Warum-gibt-es-Milliarden-fuer-Kohlemeiler-die-sowieso-planmaessig-vom-Netz-gehen-sollten-313861
Entschädigungszahlungen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/kohleausstieg-und-strukturwandel.html
Sehr geehrter Herr Utta,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Juli 2020, in der Sie einige kritische energiepolitische Fragen in Zusammenhang mit dem geplanten Kohleausstieg der Bundesrepublik Deutschland aufwerfen.
Ich habe Ihre Zeilen sehr aufmerksam gelesen und freue mich, dass Sie sich für die Energiewende in Deutschland einsetzen, und sich dafür interessieren wie Bayern an diesem Wandel beteiligt ist. Das Kohleausstiegsgesetz sowie das Strukturstärkungsgesetz wurden am 3. Juli 2020 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Hiermit treibt Deutschland als eins der wenigsten Industrieländer weltweit die Energiewende voran, indem es bis 2022 sowohl aus Kernenergie als auch bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung (Stein- und Braunkohle) aussteigen wird. Um die schrittweise sinkende Kohleverstromung auszugleichen, wird das Ausbauziel für erneuerbare Energien auf 65 Prozent im Jahr 2030 angehoben.
Nur durch diese erhebliche Reduktion der Kohleverstromung – vor allem der besonders CO2-intensiven Braunkohle – kann Deutschland seine Klimaziele erreichen. Der Kohleausstieg als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wurde deshalb auch von Bayern unterstützt. Mit den Vorschlägen im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) lag ein gesellschaftlich breit akzeptierter Konsens vor, dieses Generationenprojekt ganzheitlich anzugehen. Damit der Ausstieg nicht nur einen Meilenstein in der Energiewende darstellt, sondern rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen gestaltet ist, muss eine aktive Strukturpolitik und eine klare Perspektive für die Menschen in betroffenen Regionen sichergestellt werden. Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen war für alle Beteiligten wichtig, sowohl bei der Einigung auf die Strukturhilfen für die besonders betroffenen Länder als auch bei den Verhandlungen um die konkrete Umsetzung des Ausstiegsbeschlusses mit den Kraftwerksbetreibern. Aus bayerischer Sicht konnten bei der Umsetzung des Kohleausstiegs wichtige Anliegen eingebracht und verankert werden, etwa Vorkehrungen für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Weiterentwicklung und Verbesserung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die Ermöglichung von Ausgleichszahlungen für Stromverbraucher für den Fall von Strompreissteigerungen, die auf den Kohleausstieg zurückzuführen sind.
Ich kann Ihnen versichern, dass gerade die nachhaltige Energiepolitik einen besonderen Stellenwert in der Arbeit der Staatsregierung innehat. Energiewende, Energieeffizienz und Klimaschutz gehören zu den wichtigsten Fragen der Zukunft. Bayern hat als Ziel, die Heimat der innovativen Energieversorgung von morgen zu sein. Der Kohleausstieg unterstützt somit das Vorhaben Bayerns, das höchste Maß an CO2-neutrale Energieerzeugung anzustreben wie möglich.
Für weitergehende Informationen zu den auf Bundesebene beschlossenen Gesetzen empfehle ich die prägnante Zusammenfassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kerninhalte-kohleausstiegsgesetz-strukturstaerkungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL