Frage an Joachim Herrmann von Sven Z. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Sehr geehrter Herr Herrmann,
erstmal möchte ich der bayerischen Staatsregierung ein großes Lob aussprechen, wie Sie sich alle in der Coronakrise verhalten haben. Hier herrschte ganz klar Besonnenheit und grundsätzlich auch eine klare Linie (alles muss man nicht verstehen, aber wer frei von Fehlern ist werfe den ersten Stein - es ist ja Ihre erste Pandemie als Politiker und als Mensch).
Jetzt komme ich aber zu einem Punkt, der mich als ehrenamtlicher Vorstand eines Sportvereins in Niederbayern sehr stört, wo ich aber nicht Ihnen die Schuld gebe sondern der Unttätigkeit unserer Bundesregierung. Aber vielleicht können Sie bzw. Herr Dr. Söder bei den Verhandlungen zu einem neuen Konjunkturprogramm im Juni diesen Punkt mit aufnehmen:
Mir ist es ein Rätsel, dass wir Ehrenamtlichen seit ca. einem Jahr hingehalten werden, was die Anhebung der Ehrenamtspauschale betrifft. Natürlich haben Sie momentan andere Probleme, aber wir Vereine fühlen uns im Stich gelassen von der Politik, da wir auch Coronabedingt vor immensen Aufgaben stehen, alleine schon die Verantwortung die wir tragen. Von dem her wäre doch so eine Anhebung schon psychologisch eine Anerkennung. Von Lob und warmen Worten können wir uns auch nichts kaufen. Und an den Ausgaben dafür kann es ja nicht liegen, wir geben z.b. angeblich 9 Milliarden Euro für die Lufthansa aus (was ich auch in Ordnung finde), da sind doch ein paar hundert Millionen für uns Ehrenamtliche nicht mehr nennenswert.
Daher zwei konkrete Fragen:
Wird demnächst überhaupt auch mal wieder über die Ehrenamtspauschale diskutiert?
Wenn ja, für wann und in welcher Höhe ist eine Anhebung geplant?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und beste Grüße aus München! Bleiben Sie gesund!
S. Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Mai 2020, in der Sie die Anhebung der Ehrenamtspauschale von derzeit 720 Euro thematisieren und Ihre grundsätzliche Zufriedenheit in Bezug auf das Handeln der Bayerischen Staatsregierung in der Coronakrise zum Ausdruck bringen.
Den negativen Auswirkungen des Coronavirus muss entschlossen und mit aller Kraft entgegengetreten werden. Daher hatte mein Kollege, Staatsminister Albert Füracker, MdL, bereits im März 2020 in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz steuerliche Erleichterungen und Billigkeitsregelungen für den Gemeinnützigkeitssektor aufgrund des Coronavirus gefordert. Mit einem zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Verwaltungserlass, dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 9. April 2020 betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene", konnte eine Vielzahl von Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften erreicht werden. Dieses Schreiben kann auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) abgerufen werden. Zusätzlich wurden die FAQ (Frequently Asked Questions) "Corona" (Steuer) um steuerliche Themen zur Gemeinnützigkeit ergänzt. Diese Antworten auf häufig gestellte Fragen können u. a. auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (www.stmfh.bayern.de) unter der Rubrik "Service > Staatliche finanzielle Hilfen bei Katastrophen" abgerufen werden. Die FAQ "Corona" (Steuer) enthalten nähere Einzelheiten zu den getroffenen Maßnahmen im Gemeinnützigkeitsbereich. Ich hoffe, diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Arbeit ggf. auch in Ihrem Sportverein in dieser herausfordernden Zeit etwas zu erleichtern.
Die von Ihnen geforderte Anerkennung und Förderung des Ehrenamts war für die Staatsregierung stets eine sehr wichtige Aufgabe und wird es auch künftig sein. Der Freistaat Bayern verfolgt dieses Ziel seit Jahren und hat als erstes Land die Förderung des Ehrenamtes sogar als Staatsziel in seine Verfassung aufgenommen (vgl. Art. 121 der Bayerischen Verfassung).
Die Finanzministerkonferenz der Länder hat sich bereits am 24. Mai 2019 für die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags (§ 3 Nr. 26 EStG) von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 Euro auf 840 Euro ausgesprochen. Dabei haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder darauf geeinigt, die Anhebung der Freibeträge und weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts und somit zur Stärkung des Ehrenamtes in die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 einzubringen. In der Folgezeit hat der Bundesrat auf Mitveranlassung der Bayerischen Staatsregierung am 20. September 2019 entsprechende Änderungsanträge zum "Jahressteuergesetz 2019" (= Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) gestellt.
Die Bundesregierung hat diesen Bundesratsantrag zur Erhöhung der Freibeträge (BR-Drs. 356/19 [Beschluss] vom 20 September 2019) im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. Teil I 2019, S. 2451) jedoch nicht aufgegriffen, sondern insoweit vielmehr ein eigenes Gesetzesvorhaben zu Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht angekündigt. Ein vom BMF angekündigter Gesetzentwurf zur Gemeinnützigkeitsreform liegt aktuell noch nicht vor
Für Ihre gemeinnützige Arbeit zum Wohl der Allgemeinheit als ehrenamtlicher Vorstand eines Sportvereins danke ich Ihnen und wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg und Einsatzfreude!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL