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Joachim Herrmann
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Frage von Heinz K. •

Frage an Joachim Herrmann von Heinz K. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus

Sehr geehrter Herr Herrmann,
als erstes, ich bin sehr froh und zufrieden das ich in Bayern lebe.
Ihre Maßnahmen, wegen Corona finde ich sehr gut und angebracht.

Warum ist es bei der Bundesbahn nicht möglich ein Fahrkarte nach Wien zu Stornieren, obwohl eine Einreise zum Urlaub nicht möglich ist.
Außerdem haben die Hotels noch zu.
Kann man nicht auf die Bahn einwirken hier eine bessere Lösung zu finden?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
H. K.
aus Coburg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Mai 2020 auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie die Stornierungsregelungen der Deutschen Bahn angesichts der Corona-Pandemie thematisieren.

Zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen gerne zunächst kurz die rechtliche Lage schildern: Ob und zu welchen Bedingungen (kostenfrei oder z. B. mit anteiligen „Stornogebühren“) eine Stornierung möglich ist, richtet sich danach, was die Vertragsparteien – also der Beförderungsunternehmer und der Fahrgast/der Reisende – vertraglich vereinbart haben.

Viele Beförderungsunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Vertragsmodelle an, so beispielsweise:

* ein stornierbares Ticket, das teurer ist, (so z. B. das „Flex-Ticket“ und das „Sparpreis-Ticket“ der Deutschen Bahn) oder wahlweise
* ein günstigeres Ticket, bei dem die Stornierung vertraglich ausgeschlossen ist (wie der „Supersparpreis“ der Deutschen Bahn).

Ihrer Anfrage entnehme ich, dass in Ihrem Fall eine Stornierung abgelehnt wurde. Deswegen vermute ich, dass Sie sich bei Erwerb des Tickets wohl für einen Spar-Tarif mit Ausschluss der Stornierung entschieden haben. In solchen Fällen ist der Fahrgast, wenn er die Reise nicht antreten möchte, grundsätzlich auf die Kulanz des Beförderungsunternehmens angewiesen.

Auch die Corona-Krise führt hierbei zu keinem anderem Ergebnis, da die Beförderung nicht unmöglich geworden ist und der Zugverkehr nach Österreich weiterhin stattfindet. Dass der Reisende den erwünschten Zweck nicht mehr erreichen kann (z. B. die Einreise zu touristischen Zwecken) oder dass vor der Reise behördlich gewarnt wird, reicht nicht aus.

Der Reisende ist in solchen Fällen daher auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen. Die Deutsche Bahn bietet mit Blick auf die Corona-Krise Kulanzregelungen auch für „Spar-“ und „Superspar“-Tickets an. So können Fernverkehr-Fahrkarten, die bis zum 13. März 2020 gekauft wurden, flexibel bis 31. Oktober 2020 genutzt werden. Bis zum 30. Juni ist daneben für Fernverkehr-Tickets, die vor dem 14. März 2020 für einen Reise bis 4. Mai 2020 erworben wurden und die nicht bis 31. Oktober 2020 flexibel genutzt werden, eine Stornierung unter Umwandlung in einen Gutschein möglich. Die Einzelheiten und das Verfahren finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bahn (www.bahn.de).

Ich hoffe, dass Sie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eine zufriedenstellende Lösung finden können und wünsche Ihnen für die gegenwärtig noch immer nicht einfache Zeit Gesundheit und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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