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Joachim Herrmann
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Frage von Maria S. •

Frage an Joachim Herrmann von Maria S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

in Ihrer Antwort auf eine Bürgerfrage bei Abgeordnetenwatch (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joachim-herrmann/question/2019-07-25/320014) schreiben Sie als Jurist, warum Sie das Masernschutzgesetz als Einspruchs- und nicht als Zustimmungsgesetz sehen.

Der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend haben das offenbar anders gesehen und dem Bundesrat eine Zustimmungspflicht empfohlen (https://www.bundesrat.de/drs.html?id=358-1-19).

Warum hat der Bundesrat in einer Minderheit für Ziffer 1 (Zustimmungsgesetz) gestimmt und somit sein eigenes Mitspracherecht bei der Gesetzgebung herabgesetzt?

Mich würde interessieren wie Sie persönlich abgestimmt haben, konkret in den Ziffern 1 und 33?

Ich bin enttäuscht über die doch recht "milde" Stellungnahme im Vergleich zu den Ausschussempfehlungen...

Schönen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

M. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2019 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (kurz: Masernschutzgesetz) im ersten Durchgang eingehend beraten und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Vorangegangen waren intensive Erörterungen in diversen Ausschüssen, aus denen zahlreiche Ausschussempfehlungen hervorgegangen sind. Wie Sie zutreffend ausführen, haben sich hierbei der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend u. a. für eine Zustimmungspflicht des Gesetzes ausgesprochen. Diese womöglich mehr aus politischen als aus juristischen Erwägungen heraus gefundene Einschätzung hat sich allerdings im Bundesratsplenum nicht durchgesetzt. Die Mehrheit der Länder, darunter der Freistaat Bayern, hat diese Rechtsfrage vielmehr anders beurteilt.

Als Innenminister und Mitglied der Staatsregierung des Freistaats Bayern bin auch ich für ein starkes Mitspracherecht der Länder und möchte, dass die Stimme des Bundesrats bei Entscheidungen des Bunds möglichst großes Gewicht hat. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Rechtsfrage und nicht um eine Frage politischer Wertungen und wir können uns hierbei nicht über die Vorgaben des Grundgesetzes hinwegsetzen. Wie ich bereits in der von Ihnen erwähnten Bürgeranfrage ausführlich dargestellt habe und auf die ich hier insoweit verweisen möchte, bestimmt sich die Frage, ob ein Gesetz als Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz zu werten ist, ausschließlich nach den Bestimmungen unserer Verfassung. Der Zustimmung des Bundesrats bedürfen Gesetzes nur dann, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Liegt ein solcher Fall – wie beim Masernschutzgesetz – nicht vor, vermag auch ein anders lautender Bundesratsbeschluss die Zustimmungspflicht des Gesetzes nicht zu begründen. Die Entscheidung des Bundesrats, der Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses nicht zu folgen, halte ich daher rechtlich gesehen für richtig und sie ist keineswegs eine Herabsetzung des Mitspracherechts.

Nach der ersten Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundesrat hat nun der Deutsche Bundestag das Wort. Die Bayerische Staatsregierung, allen voran meine Fachkollegin, Frau Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml, MdL, wird den Gesetzgebungsprozess weiter eng begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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