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Joachim Herrmann
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Frage von Manfred B. •

Frage an Joachim Herrmann von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

'Wieso sollen Flüchtlinge, wenn sie bei uns laut Asylgesetz bei erfolgter Anerkennung lediglich temporär geschützt und in der Mehrzahl nicht als schutzbedürftig anerkannt sind, integriert werden?'

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Sehr geehrter Herr B.,

Integration in Bayern ist geprägt vom Grundsatz des Förderns und Forderns. Wir integrieren nicht in Beliebigkeit, sondern haben eine konkrete Erwartungshaltung an die Menschen, die zu uns kommen. Wir erwarten von ihnen, dass sie unsere Leitplanken für ein gutes Miteinander respektieren und unsere Sprache lernen. Wer in unserem Land leben will, muss sich in unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung einfügen. Er muss mit uns leben wollen, nicht neben oder gar gegen uns. Er muss selbst seinen Beitrag leisten, um sich aktiv zu integrieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Menschen, die bleibeberechtigt sind, u.a. die deutsche Sprache lernen und in den Arbeitsmarkt integriert werden, damit sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie zwei verschiedene Personengruppen an. Zum einen Personen, die als schutzbedürftig - wenn auch nur temporär - anerkannt werden. An diese Personen richten sich unsere Integrationsmaßnahmen, da wir letztendlich nicht vorhersehen können, ob und wann der Schutzgrund wegfällt und damit auch nicht wissen, wie lange Sie in unserem Land bleiben. Diese Personen wollen wir integrieren auch um die Bildung von Parallelgesellschaften zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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