Frage an Joachim Herrmann von Elisabeth M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zum "Spurwechsel"?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein sogenannter „Spurwechsel“ eröffnet den direkten Wechsel von der Asyl- in die Arbeitsmigration und das könnte dazu führen, Deutschland attraktiver für illegale Zuwanderung zu machen. Das Asylrecht ist ein Eckpfeiler unserer freiheitlichen Demokratie. Es ist aber nicht schrankenlos. Wer als individuell politisch Verfolgter Schutz und Hilfe wirklich braucht, wird bei uns Humanität und Solidarität erfahren. Eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Motiven unter Ausnutzung des Asylsystems können wir nicht dulden. Wer zum Arbeiten nach Deutschland kommen will, kann dies jetzt schon auf dem dafür vorgesehen Weg des Visumsverfahrens tun.
Der Arbeitsmarktzugang von abgelehnten Asylbewerbern ist vom Gesetzgeber aus migrationspolitischen Gründen daher aus gutem Grund restriktiv ausgestaltet worden, sieht aber für Einzelfälle Ausnahmen vor. So gibt es etwa die sog. „3-plus-2-Regelung“, die abgelehnten Asylbewerbern die Fortführung einer begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden dreijährige Ausbildung in einem qualifizierten Ausbildungsberuf und anschließend eine zweijährige Arbeit in einem Betrieb erlaubt.
Im Übrigen unterliegt die Entscheidung über die Aufnahme einer Beschäftigung bei abgelehnten Asylbewerbern im Regelfall der Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde, die darüber in Ausübung ihres Ermessens unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entscheidet. Einige Asylbewerber und Geduldete mit einem längeren rechtmäßigen oder geduldeten Aufenthalt (der nicht nur auf hartnäckiger Verweigerung der Mitwirkung bei der Identitätsklärung beruht) können nämlich auch erhebliche Integrationserfolge, erworbene berufliche Qualifikationen oder andere Ausbildungsleistungen vorweisen oder stehen in einem Beschäftigungsverhältnis und haben damit Aussicht auf einen gesicherten Lebensunterhalt. Diese Anhaltspunkte für eine bereits fortgeschrittene Integration können zwar in die Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde eingestellt werden, führen jedoch allein noch nicht zu einer Ermessensentscheidung zugunsten des Antragstellers. Ausnahmen können jedoch dann bewilligt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufnahme der Erwerbstätigkeit besteht, wie zum Beispiel ein erheblicher Bedarf, der hinsichtlich der beruflichen Qualifikation vom jeweiligen Unternehmen durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag nachzuweisen ist. In diesen Fällen kann es zu einer positiven Ermessensentscheidung und damit zu einer Ausbildungs- oder Beschäftigungserlaubnis kommen. Im Einzelfall kann dann von einer Abschiebung abgesehen werden. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht etwa insbesondere im Bereich der Pflegehelferausbildung. Im Vorgriff auf eine im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung der sogenannten „3-plus-2-Regelung“ habe ich mich mit Frau Staatsministerin Huml darauf geeinigt, schulische Pflegehelferausbildungen leichter zu ermöglichen. Auch deshalb besteht keine Notwendigkeit für einen umfassenden „Spurwechsel“.
Auf Bundesebene sind wir zusätzlich gerade dabei, ein neues Fachkräftezuwanderungsgesetz zu schaffen, mit dem wir Deutschland für die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften noch attraktiver machen wollen. Der „Spurwechsel“ würde auch diesem wichtigen und richtigen Ziel einer besser geordneten und transparenteren Fachkräftezuwanderung zu wider laufen. Bei der Debatte um einen „Spurwechsel“ dürfen wir auch nicht vergessen, dass wir auch noch eine Vielzahl von anerkannten Asylbewerbern haben, die noch nicht arbeiten und in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Um diese Menschen müssen wir uns als erstes kümmern, bevor wir anfangen darüber zu debattieren, auch abgelehnten Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL