Frage an Joachim Herrmann von Ulrich O. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hermann,
in Ottobrunn wurde eine Notärztin nach einem Angriff mit einer Glasflasche durch einen Geflüchteten während ihres Einsatzes schwer verletzt. Eine strafrechtliche Verfolgung scheint eingeleitet und die zuständigen Behörden werden sich des Falles annehmen und entsprechend der Beweislage entscheiden. Dies ist gut und richtig so, denn wir leben in einem Rechtstaat in dem die Judikative über Schuld und Strafmaß entscheidet.
Werden Sie sich in Ihrer Funktion als Staatsminister des Inneren und _für_ Integration in Zukunft zu jeder Attacke auf einen Sanitäter, Notarzt, Feuerwehrmann/-frau oder Polizist persönlich und pressewirksam äußern, oder lediglich dann, wenn der vermeintliche Täter oder die Täterin aus dem Umfeld eines Geflüchteten stammt? Im Jahr 2014 hätte dies 185 Presseerklärungen alleine für Sanitäter bedeutet, wie Sie selbst im BLÄK (http://www.bayerisches-aerzteblatt.de/fileadmin/aerzteblatt/ausgaben/2016/01/einzelpdf/BAB_1_2_2016_17_19.pdf) schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Oberender
Sehr geehrter Herr O.,
Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:
Jeder Angriff auf Rettungs- oder Polizeikräfte ist zu verurteilen und dies zunächst völlig unabhängig von der Schwere eventuell erlittener Verletzungen oder der Herkunft der Täter. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt hier regelmäßig durch Presseberichte beispielsweise der Polizei. In einem solchermaßen verabscheuungswürdigen Fall wie dem Angriff auf die Notarztbesatzung in Ottobrunn kann die Öffentlichkeit aber natürlich erwarten, dass der Innenminister hierzu eindeutig öffentlich Stellung bezieht. Dies gilt zum einen für den völlig unmotivierten Angriff auf die Notarztbesatzung zum anderen für den Umstand, dass der Tatverdächtige sich in Bayern aufhält, gerade um Schutz vor solch willkürlicher Gewalt zu suchen. Hier sehe ich mich als Innenminister in der Pflicht klarzustellen, dass wir solches Verhalten unter keinen Umständen dulden und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen werden, um zu verhindern, dass der Tatverdächtige den Schutz und die Sicherheit, die wir ihm bieten, auch zukünftig ausnutzt.
Ich denke es ist naheliegend, dass ich unabhängig vom jeweiligen Tatverdächtigen nicht jeden – gleichwohl bedauerlichen – Einzelfall kommentiere.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL