Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
das von der bayer. Staatsregierung jüngst beschlossene Kruzifix-Aufhängegebot in öffentlichen Gebäuden (ab dem 01.06.18) steht momentan in der öffentlichen Kritik (siehe z.B. https://www.tagesspiegel.de/politik/kruzifix-pflicht-in-bayerns-behoerden-soeders-kreuze-dienen-nur-der-ausgrenzung/21214258.html ).
Am 26.04.18 fand im Landtag eine "Aktuelle Stunde" auf Initiative von B.90/Die Grünen zu diesem Thema statt ( https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000014500/0000014597.pdf ). Sie waren einer der Redner und verteidigten diese Entscheidung der bayer. Staatsregierung:
https://www1.bayern.landtag.de/www/player/index.html?playlist=https://www1.bayern.landtag.de/lisp/res/metafiles/wp17/17_404/meta_vod_29676.json&startId=15 . Ich habe mir alle Reden komplett angehört. Diese veranlassen mich, Ihnen erneut Fragen zu stellen:
- Unterstellt den Fall, dass ein(e) Beschäftigte(r) des Freistaats Bayern sich gegenüber der Weisung seines(r) Vorgesetzten weigert, das Kreuz in einem öffentlichen Gebäude aufzuhängen. Was passiert dann mit dem/der Beschäftigten (etwa disziplinarische Maßnahmen)?
- Falls Sie diese befürworten: Wie bringen Sie die Anwendung disziplinarischer Maßnahmen in Einklang mit Art 140 GG (Fußnote zu altem Art 136 (4): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html )?
- Wie kommentieren Sie den am 25.04.18 vom BDKJ und der EJB verfassten Offenen Brief ( http://www.bdkj-bayern.de/start/news/news/offener-brief-der-evangelische-jugend-bayern-ejb-und-des-bdkj-bayern-an-herrn-ministerpraesident-dr/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=be6e3934a55666b1965bc08bf6f78ea2 ) an Ministerpräsident Dr. Markus Söder?
- War das Kruzifix-Aufhängegebot eine Idee von Ihnen, von Dr. Söder oder von einem anderen CSU-Abgeordneten ?
In gespannter Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Antwort verbleibe ich
mfG
G. L. (85386 Eching)
Sehr geehrter Herr L.,
zu Ihrer Anfrage kann ich folgendes mitteilen:
Die Verantwortung für das Anbringen eines Kreuzes liegt beim jeweiligen Behördenleiter. Seine Aufgabe ist es auch, in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Lösung zu finden.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den von Ihnen angesprochenen offenen Brief des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend Bayern und der Evangelischen Jugend Bayern an alle Kabinettsmitglieder nicht kommentiere, solange die Absender nicht selbst eine Antwort erhalten haben.
Die Regelung zum Anbringen eines Kreuzes in Behörden wurde in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 18.04.2018 angekündigt und vom Ministerrat am 24.04.2018 einstimmig beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL