Frage an Joachim Herrmann von Robert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wenn es in Bayern so viele Polizisten wie noch nie gibt - wieso ist es dann nicht möglich, dass die Polizeibeamten Dienstbefreiung bekommen (wie alle anderen Beamten auch), wenn sie freiwillig als Wahlhelfer aktiv sind? Ist der Überstundenberg jetzt schon so groß, dass die paar Stunden zu viel sind?!?
Gruß
R. H.
Sehr geehrter Herr H.
für Ihre Frage vom 13.09.2017 über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen.
Die Freistellung von Beschäftigten in unserem Ressortbereich für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bei der Bundestagswahl 2017 richtet sich nach der Bekanntmachung vom 20. Juni 2017. Diese Regelung wurde auch den Polizeiverbänden übermittelt.
Demnach sind Polizeivollzugsbeamte und auch Angehörige des IuK-Betriebspersonals der Polizei sowohl vom Appell, als Wahlhelfer tätig zu werden, als auch von einer späteren Freistellung ausdrücklich ausgenommen. Dies ist erforderlich, um die Einsatzstärke der Polizei nicht zu verringern. Denn die öffentliche Sicherheit und Ordnung stellt ein hohes Gut dar, dem hier Vorrang einzuräumen ist.
Der organisatorische Ablauf parlamentarischer Wahlen darf nicht durch den plötzlichen Einsatz von Polizeibeamten gefährdet werden, die aufgrund von Anreizen des Dienstherrn eine ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit übernommen haben. Denken Sie dabei an Einsätze wie den Amoklauf am 22.07.2016 oder der Terrorwarnung am 31.12.2015 jeweils in München, bei denen schlagartig eine große Anzahl an Polizeibeamten/innen mobilisiert werden mussten. Dies ist unabhängig von der Stellenzahl noch den Überstunden bei der Bayer. Polizei zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Joachim Herrmann, MdL