Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
die Onlineausgabe des Münchner Merkur berichtet heute, dass der äußerst umstrittene Gutachter Cornelius Schott wieder regelmäßig für die Polizei in Straubing (Ihr Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich) arbeitet: http://www.merkur-online.de/bayern/polizei-setzt-umstrittenen-gutachter-4798440.html
Der Bericht des MM bezieht sich auf eine parlamentarische Anfrage von Katharina Schulze (MdL, Grüne), die Sie kürzlich beantwortet haben.
Zur Erinnerung: Schott hat mehrere Falschgutachten erstellt, die dazu führten, dass unschuldige bayrische Mitbürger mehrjährig in Haft kamen.
Meine Fragen:
- Werden Sie jetzt sofort einschreiten und anordnen, dass Cornelius Schott grundsätzlich(!) keine weiteren Gutachter-Aufträge von irgendeiner bayrischen Polizeibehörde mehr bekommt (was ich für dringend geboten halte)?
- Hand auf´s Herz: Wussten Sie vor Frau Schulzes parlamentarischer Anfrage, dass Cornelius Schott weiterhin Aufträge von bayrischen Polizeibehörden bekommt?
- Falls ja: Können Sie nachempfinden, dass ich erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des bayrischen Innenministriums, welches Sie leiten, und an den untergeordneten Behörden (in erster Linie die bayrische Polizei) habe?
In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie mir diese Fragen a) zeitnah und b) selbstverständlich ehrlich beantworten, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Anthropologische Vorgutachten dienen dazu, den hinreichenden Tatverdacht zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu begründen. Sie werden sehr restriktiv in begründeten Einzelfällen beantragt. In jedem Fall geht damit eine Einzelprüfung einher, in der die konkreten Sachverhalte zu bewerten sind. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt greift dazu erforderlichenfalls auf Gutachter zurück, um ggf. mit einem sog. Vorgutachten eine ausreichende Verfahrensgrundlage für ein Justizverfahren zu schaffen.
In der Zusammenarbeit des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes mit Herrn Dr. Schott kam es bei der Beauftragung von anthropologischen Vorgutachten in den vergangenen Jahren auch immer wieder zu Fällen, bei denen eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrer verneint wurde.
Erkenntnisse zu Fehlgutachten von Herrn Dr. Schott im Zusammenhang mit VOWi-Verfahren liegen der Zentralen VOWi-Stelle nicht vor.
Dennoch wurde das Gutachten von Dr. Schott, das zur Verurteilung von Herrn S. führte, vom Bayer. Polizeiverwaltungsamt zum Anlass genommen, dort die gutachterlichen Beauftragungen grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
Im Jahr 2006 wurde beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt ein entsprechendes Arbeitsprojekt beauftragt. Ziel war es, eine adäquate Gutachterpräsenz zur Erstellung von anthropologischen Vorgutachten zur Identitätsfeststellung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren zur Verfügung zu haben. Mit Abschluss dieses Arbeitsprojekts ergaben sich vier Gutachter für die Erstellung der erforderlichen Vorgutachten im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, darunter Herr Dr. Schott.
Aktuell führt das Polizeiverwaltungsamt eine erneute Evaluierung durch; Ziel ist, die am Markt vorhandenen Gutachter auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Gutachtenerstellung auf den Prüfstand zu stellen. Über die Ergebnisse dieser Überprüfung wird uns das Polizeiverwaltungsamt berichten.
Bitte seien Sie versichert, dass ich größten Wert auf eine professionelle und der Vorschriftenlage entsprechende Vorgehensweise lege. Ich hoffe, ich kann mit diesen Informationen Ihre Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit ausräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL