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Joachim Herrmann
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Frage von Valentin W. •

Frage an Joachim Herrmann von Valentin W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Herrmann,

meine Frage behandelt das Thema präventive Polizeikontrollen bei Großveranstaltungen. Dabei beziehe ich mich explizit auf die Suche nach Betäubungsmitteln und explizit nicht auf die völlig legitime Kontrolle von Fahrzeugführern um Fahren unter Alkohol-/Betäubungsmitteleinfluss zu verhindern. Des Weiteren auch explizit nicht auf die Suche nach anderen Delikten, wenn aufgrund der Art der Veranstaltung und der Erfahrungen der Vorjahre keine Verstöße hinsichtlich Waffen, Gewalt, Drogenhandel oder ähnlichem zu erwarten sind.

Trotz intensiver Recherche habe ich keine Untersuchungen oder Daten gefunden, die (in positiver, negativer oder neutraler Weise) einen Zusammenhang zwischen solchen Großkontrollen und einer Veränderung der Drogenkriminalität herstellen. Gibt es dahingehend Daten? Basieren die Entscheidungen über Art und Umfang solcher Großkontrollen auf einer bestimmten Methodik oder unterliegen diese rein dem "Bauchgefühl" der jeweils leitenden Beamten?

Wie sind die enormen finanziellen Aufwendungen für die systematische, verdachtsunabhängige Durchführung von Leibesvisitationen, Ensatz von Drogenspürhunden und weitere Maßnahmen hinsichtlich des öffentlichen Interesses zu bewerten? Insbesondere wenn erfahrungsgemäß nur die Ergreifung einer so geringen Zahl an Endkonsumenten zu erwarten ist, dass ein direkter Zusammenhang mit der Veranstaltung nur bedingt nachvollziehbar ist?

Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Valentin Wittmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wittmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag vom 31.08.2013.

Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Kabinettsbeschluss vom 12.06.2007 die Suchtpolitik der Bayerischen Staatsregierung auf den drei Säulen

1. Prävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention),
2. Repression im Bereich der illegalen Suchtmittel und - soweit geboten- Einschränkung der Verfügbarkeit von legalen Suchtmitteln,
3. Hilfe, Beratung und Therapie sowie Nachsorge für Betroffene

beruht. Dieses Konzept hat sich bewährt und stellt unverändert eine effiziente Handlungsgrundlage dar.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass neben vorbeugenden Maßnahmen Repression zur Eindämmung der Betäubungsmittelkriminalität unverzichtbar ist. Vor diesem Hintergrund kommt der Einschränkung der Verfügbarkeit von illegalen Betäubungsmitteln u. a. durch Maßnahmen der Bayerischen Polizei zur Verminderung des Angebotsdrucks besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, den Zugang zu Drogen zu erschweren, um insbesondere jungen Menschen keinen Kontakt mit illegalen Drogen und der Drogenszene zu ermöglichen. Durch Repression will Bayern aber auch die Nachfrage nach illegalen Drogen reduzieren.

Vor diesem Hintergrund führt die Bayerische Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung entsprechende Kontrollmaßnahmen durch.

Sofern von Ihnen Polizeikontrollen bei Großveranstaltungen im Allgemeinen angeführt werden, ist anzumerken, dass entsprechende polizeiliche Maßnahmen stets auf Basis fortwährender polizeilicher Lageauswertungen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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