Frage an Joachim Herrmann von Ulrich V. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann,
in Augsburg spielt der POM G. Rambo; hupt wenn er jemanden anhalten möchte, dutzt den betreffenden Fahrradfahrer und gibt vor das höchste Bußgeld verhängen zu wollen das möglich ist und wenn er meine Fahrradkutsche noch mal im Straßenverkehr sieht, dieses abschleppen lassen zu wollen. Wieviel Amtsanmaßung muss ich mir hier gefallen lassen ?
Und das obwohl die Polizei und die Stadt "den Lärm" auf der Maximilianstraße in Augsburg nicht in den Griff bekommt. Was auch am 20.03.2013 auf Seite 1 in der Augsburger Stadtzeitung groß und breit gestanden hat. Um die Polizei Augsburg nicht der Lächerlichkeit preis zu geben, spare ich mir hier eine genaue Darstellung, weshalb die Polizei Augsburg "wegen Lärmbelästigung" ausrückt.
Gegen mich als Kleinunternehmer mit dem verkehrsberuhigendsten Fahzeug überhaupt das man sich denken kann, nämlich einer Fahrradktutsche, die nun mal recht langsam und der Inbegriff bayerischer Gemütlichkeit ist, und die auch noch zum Transport für mehrere Personen geeignet ist, eine solche Treibjagd zu veranstalten betrachte ich als Provokation. Wieso klappt der Rikscha Verkehr in München reibungslos und in der feudalen Stadt Augsburg reibt man sich dort die Augen ?
Die Fahrzeuge der Polizei tragen keine Umweltplakette, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden. Muss der Bürger dafür Verständnis haben ? Hat es sich noch nicht bis zur CSU herumgesprochen, das es schon Antriebe mit Hybrid und/oder Elektroantriebe gibt ? Mit phänomenalen Speicherkonzepten und Ladesäulen !
2013 sind Landtagswahlen und es besteht ja immerhin die Möglichkeit eines Wechsels. Wie werden Sie sich verhalten wenn Sie politisch unterliegen ? Werden Sie ihrem möglichen Nachfolger Steine in den Weg legen bei der Umsetzung einer regenerativen Ausstattung des Fahrzeugparks mit möglichen Elektroautos und/oder blitzschnellen Elektrobikes ?
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ulrich Voigt
Sehr geehrter Herr Voigt,
Ihre E-Mail vom 01.04.2013 via http://www.abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten.
Der Betrieb einer Fahrradkutsche bzw. Rikscha ist in der Tat eine innovative und zugleich umweltfreundliche Beförderungsmethode. Unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme einer solchen gewerbsmäßigen Tätigkeit ist allerdings das Vorliegen der behördlichen Genehmigungen, wie z.B. die Gewerbeanmeldung sowie eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis. Soweit Getränke verkauft werden, wie in Ihrem Fall, sind zudem die Zeiten des Ladenschlussgesetzes einzuhalten. Selbstverständlich muss das Fahrzeug auch verkehrssicher sein.
Wie mir das Polizeipräsidium Schwaben Nord hierzu mitgeteilt hat, liegen neben der verkehrssicheren Ausstattung die genannten Voraussetzungen größtenteils nicht vor. Insofern dient es nicht nur Ihrer oder der Sicherheit der beförderten Personen, sondern auch der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn sich ihre Rikscha in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Vor diesem Hintergrund sind die Kontrollen der Polizei erforderlich und nicht zu beanstanden gewesen.
Was die Lärmsituation im Bereich der Maximilianstraße in Augsburg betrifft, hat das Polizeipräsidium Schwaben Nord gemeinsam mit der Stadt durch behördenübergreifende konzeptionelle Maßnahmen in der warmen Jahreszeit im vergangenen Jahr eine deutliche Beruhigung der Situation herbeiführen können. Der mobile Verkauf alkoholischer Getränke in dem genannten Straßenabschnitt steht den polizeilichen bzw. sicherheitsbehördlichen Maßnahmen zur Beruhigung der Situation entgegen.
Hinsichtlich der von Ihnen angeführten unterschiedlichen Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Genehmigung des von Ihnen betriebenen Rikschabetriebs seitens der Landeshauptstadt München bzw. der Stadt Augsburg habe ich keine Unterschiede bezüglich der Genehmigungspraxis Ihres konkreten Falles feststellen können.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema Elektromobilität darf ich Ihnen mitteilen, dass gerade dieses Thema für die Bayerische Staatsregierung eine große Bedeutung hat. Sie hat dazu im November 2008 die „Zukunftsoffensive Elektromobilität“ beschlossen und will im Rahmen dieser Offensive u.a. das Thema Elektromobilität als zukunftsweisende und umweltfreundliche Technologie aktiv mitgestalten. Mit der im Mai 2010 beschlossenen 5-Punkte-Strategie setzt die Bayerische Staatsregierung die erforderlichen Rahmenbedingungen, um Bayern zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu machen. Ich darf hierzu auf die unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durchgeführten Modellprojekte für Elektromobilität in Bayern verweisen, mit denen wichtige Erfahrungen gesammelt werden.
Für den Fuhrpark der Bayerischen Polizei sehe ich wegen den zahlreichen noch offenen Fragen hinsichtlich des Batteriemanagements, der Reichweiten und einer noch weitgehend fehlenden Versorgung mit Ladestationen aufgrund des Anforderungsprofils gegenwärtig noch keine sinnvollen Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen für die Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen.
Zahlreiche Fahrzeughersteller haben jedoch für Ende 2013 und 2014 neue Modelle mit Elektro- oder Hybridantrieben angekündigt, bei denen Einsatzmöglichkeiten bei der bayerischen Polizei vorstellbar sind. Hierzu wird der Markt intensiv beobachtet und ggf. stehen dann auch eingehende Erprobungen bei der Bayerischen Polizei an.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass das Polizeipräsidium Schwaben bzw. ein Vertreter der Polizeiinspektion Augsburg-Mitte mit Ihnen in Kontakt steht und hinsichtlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen bzw. des verkehrssicheren Zustandes Ihres Rikschas beratend zur Seite steht.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL