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Frage von Heine T. •

Frage an Joachim Herrmann von Heine T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister; ich fasse mich kurz:

Entspricht es den Tatsachen, daß ein weisungsgebundener Staatsanwalt die ihm erteilten Weisungen, ob schriftlich oder (fern-)mündlich, in einem gesonderten Ordner zu führen hat, den er nicht einmal dem Gericht vorlegen darf?

Zwei oder vier Buchstaben genügen mir.

Beste Grüße einstweilen
Tobias Heine
UFr.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heine,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach den mir vorliegenden Informationen derartige Anweisungen an Staatsanwälte nicht existieren. Etwaige weitere Fragen hierzu richten Sie bitte an das Staatsministerium der Justiz.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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