Frage an Joachim Herrmann von Martin N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Hermann,
die SZ berichtet, sie hätten (frühere) Informationen zu der Gesundheit von Frau Theresa Z..
Mich würden nun einige Dinge interessieren:
1. Wie sind sie an diese Informationen gelangt?
2. Was stehen Sie als Innenminister zum Thema Datenschutz?
3. Wie können Sie mit Ihrem Standpunkt zum Thema Datenschutz, eine Frau öffentlich diskreditieren und somit höchst sensible und persönliche Daten dieser Frau an die Öffentlichkeit bringen?
4. Würden Sie selbst nach diesem Bericht zum Theresa Z. noch die CSU wählen?
5. Sie selbst sind laut: www.merkur-online.de/aktuelles/politik/innenminister-herrmann-willnpd-verbot-1488700.html für ein NPD Verbotsverfahren. Sie wollen also eine Partei verbieten die sich sehr offensichtlich nicht mit § 1 des GG identifizieren kann. Sollten Sie jetzt nicht öffentlich über einen Rücktritt aus ihrem Amt nachdenken oder ein Verbotsverfahren für die CSU anstreben, da sie anscheinend den § 1 des GG ebenfalls ignorieren und mit Füßen treten?
Nun hätte ich noch weiter Fragen:
6.0 Wie ist ihre persönliche Meinung zum Spiegelbericht: www.spiegel.tv/filme/polizeigewalt-reportage/ welcher die Polizeigewalt in Bayern Thematisiert? 6.1. Sollte das Gerangel mit Jan A. und der Polizei (ca. 2:30 Min), wirklich von der Polizei ausgegangen sein, würden Sie trotzdem noch dazu stehen, die hier betreffenden Polizisten im Amt zu lassen? 6.2. Finden Sie es nicht auch sehr merkwürdig das 5 Sekunden Film fehlen (ca. 2:45 Min)?
Ich bitte Sie jede einzelne Frage zu beantworten (auch bei 6.0, 6.1., 6.2. einzeln)
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und hoffe Sie tragen dazu bei, einen 18-Jährigen jungen Menschen, bei seiner persönlichen Meinungsfindung zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
ein eventueller CSU-Wähler
Sehr geehrter Herr Neuner,
Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 23.02.2013 zum Thema “Demokratie und Bürgerrechte“ habe ich erhalten.
Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich am 21. Februar 2013 basierend auf den mir vorliegenden Erkenntnissen im Bayer. Landtag u.a. über den Vorfall am 20. Januar 2013 bei der PI München 21 berichtet habe.
Dabei habe ich dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und nochmals verdeutlicht, dass die Polizei berechtigt war, die Wohnung der Betroffenen zu betreten. Einem dieser polizeilichen Einsätze lag ein Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt München zugrunde. Auf weiter gehende Wertungen bzw. Details habe ich ausdrücklich verzichtet.
Im Rahmen meiner Vorbereitung dafür habe ich entsprechende Informationen eingeholt.
Meine Ausführungen dienten ausschließlich der Beantwortung der hierzu eingegangenen Fragen der Abgeordneten des Bayer. Landtags.
Ich darf Ihnen versichern, dass mir als zuständiger Staatsminister für die Belange des Datenschutzes der Schutz der Privatsphäre der Bürger im Zeitalter der modernen Informationsverarbeitung ein wichtiges Anliegen ist.
Ihrer Annahme, dass ich eine Frau öffentlich diskreditiert und somit höchst sensible und persönliche Daten dieser Frau an die Öffentlichkeit gebracht hätte, muss ich deutlich widersprechen. Im Gegenteil, auf weitergehende Wertungen bzw. Details dahingehend, weshalb die Landeshauptstadt München sich diesbezüglich veranlasst sah, habe ich ausdrücklich verzichtet. Ergänzend dazu darauf ich darauf verweisen, dass im Rahmen meiner Berichterstattung im Landtag datenschutzrechtliche Belange in keinem Fall tangiert waren.
In der Reportage des Magazins Spiegel-TV vom 11.02.2013 wurden neben den fehlenden 5 Sekunden des Videomaterials sehr unterschiedliche Sachverhalte geschildert. Für eine Beurteilung dieser ist mir eine differenzierte Bewertung sehr wichtig. Entscheidend dabei ist, welche Ermittlungen und Entscheidungen jeweils mit welchem Ergebnis durch die unabhängige Justiz getroffen wurden. Vor diesem Hintergrund darf ich Ihnen zu dem in der Reportage dargestellten Sachverhalt zur Einhaltung des Grillverbots Folgendes mitteilen:
Im Rahmen eines Polizeieinsatz anlässlich der Durchsetzung eines örtlichen Grillverbots überprüften nach Mitteilung des Polizeipräsidiums München Beamte den Uferbereich eines Sees und verwiesen die angetroffenen Personen über Außenlautsprecher des Dienstfahrzeuges auf die ausgewiesenen Grillflächen. Sie kündigten die Erstattung von Ordnungswidrigkeiteinanzeigen an, falls im verbotenen Bereich weiter gegrillt würde. Nach mehreren Durchsagen begab sich ein kleiner Teil der betroffenen Personen in den ausgewiesen Grillbereich. Der überwiegende Teil zeigte sich wenig beeindruckt. Einige ließen verlauten, sie würden weiterfeiern und sich das Ordnungsgeld teilen. Letztlich mussten zur Durchsetzung des Grillverbotes Beamte des Unterstützungskommandos hinzugezogen werden, wobei es seitens einer Personengruppe zu Widerstandshandlungen kam, infolge derer zwei Polizeibeamte sowie ein Mann und seine Ehefrau verletzt wurden. Der Täter wurde wegen Widerstand gegen Polizeibeamte verurteilt. In seiner Zeugeneinvernahme bestätigte dieser selbst, dass er zu keiner Zeit von den beschuldigten Polizeibeamten getreten oder geschlagen worden war. Das Verfahren gegen die beschuldigten Beamten wurde von der Staatsanwaltschaft München I nach § 170/II StPO eingestellt. Eine Bewertung der justiziellen Verfahren steht mir und der Bayerischen Polizei wegen der Unabhängigkeit der Gerichte nicht zu.
Sehr geehrter Herr Neuner, die derzeitige mediale summarische Darstellung von Einzelfällen, die z. T. schon Jahre zurückliegen, können sicher einen Eindruck vermitteln, der nach meiner Überzeugung den Leistungen der Bayerischen Polizei nicht gerecht wird. Gerade deshalb ist es mir auch wichtig, dass der behördliche Umgang mit strafrechtlich oder dienstrechtlich relevantem Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und –beamten für die Bürgerinnen und Bürger transparent ist und als rechtsstaatlich akzeptiert werden kann. Die Devise lautet: In der Bayerischen Polizei wird nichts unter den Teppich gekehrt! Um dies in der öffentlichen Wahrnehmung noch deutlicher zu machen und um jeglichen Anschein der Befangenheit vorzubeugen, habe ich entschieden, ab 01. März 2013 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf eine zentrale Ermittlungsstelle, nämlich das Bayerische Landeskriminalamt, zu konzentrieren. Damit konnten wir eine weitere Professionalisierung im Umgang mit (Verdachts-)Fällen strafrechtlich relevanten Verhaltens von Polizeibeamten erreichen. Bedeutsam ist in meinen Augen auch, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht dem polizeilichen Ermessen obliegen, sondern sich an den Vorgaben der Strafprozessordnung auszurichten haben und zudem von der Staatsanwaltschaft geleitet werden. Die abschließende Bewertung der ermittelten Sachverhalte erfolgt durch die unabhängigen Gerichten, deren Anrufung – je nach Zuständigkeit – auch unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Die richterliche Unabhängigkeit selbst ist essentielle Basis unserer Verfassung und damit unseres Rechts- und Wertegefüges, an deren Realität und Wirksamkeit ich keinen Zweifel hege.
Vor diesem Hintergrund sollte den Polizeikräften, der Polizeiführung sowie den Strafverfolgungsorganen grundsätzlich das Vertrauen entgegengebracht werden, das jede staatliche Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.