Frage an Joachim Herrmann von Max F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Herrmann,
in aktuellen Tageszeitungen ist von einer Ihrer Äußerungen im Fall Teresa Z. zu lesen -- Sie hätten der jungen Frau unterstellt, psychische Probleme zu haben. Dies wurde von vielen Seiten kritisiert. Nicht nur stelle es eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar. Darüberhinaus wurde Ihre Bemerkung als gefährliche Rechtfertigung für die polizeiliche Gewalt, die der Frau widerfahren ist interpretiert.
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Franks
Sehr geehrter Herr Franks,
Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 22.02.2013 zum Thema “Inneres und Justiz“ habe ich erhalten.
Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich am 21. Februar 2013 basierend auf den mir vorliegenden Erkenntnissen im Bayer. Landtag u.a. über den Vorfall am 20. Januar 2013 bei der PI München 21 berichtet habe.
Dabei habe ich dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und nochmals verdeutlicht, dass die Polizei berechtigt war, die Wohnung der Betroffenen zu betreten. Einem dieser polizeilichen Einsätze lag ein Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt München zugrunde. Auf weiter gehende Wertungen bzw. Details habe ich ausdrücklich verzichtet.
Meine Ausführungen dienten ausschließlich der Beantwortung der Fragen der Abgeordneten des Bayerischen Landtags.
Der Annahme, dass ich dem Opfer öffentlich psychische Probleme unterstellt hätte, um das polizeiliche Handeln zu rechtfertigen, muss ich deshalb deutlich widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL