Frage an Joachim Herrmann von Martin D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister,
aus aktuellem Anlass:
Medien zitieren Sie heute mit der Aussage, "bei der Frau habe eine Unterbringung im Raum gestanden". Dies in Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte um Teresa Z., die durch Faustschläge eines bayr. Polizeibeamten bei einem Routineeinsatz Frakturen im Gesicht erlitt, obwohl sie gefesselt war.
Da bei mir selbst mehrfach "psychische Auffälligkeit" durch Strafverfolgungsbehörde in Bayern behauptet wurde und auch mehrfach eine "Unterbringung" durch diese Strafverfolgungsbehörde angestrebt wurde, macht mich dies hellhörig!
Daher die Frage: halten Sie die bayerischen Bürger für derart tumb und oberflächlich, dass Sie mit offensichtlichen STIGMATISIERUNGESversuchen arbeiten, um Kritiker, Justizopfer und Geschädigte in ein negatives Licht zu rücken?
In dem Zusammenhang eine Chronologie meiner eigenen Erfahrungen in Bayern:
a) Im Feb. 2006 veranlasst die Staatsanwaltschaft Würzburg die erste Prüfung einer Zwangsunterbringung wegen vorgeblicher Eigen- Fremdgefährdung.
Der Chefarzt der Landesklinik Calw (BW) sieht keinerlei Voraussetzung.
b) Im Juni 2006 erfolgt identisch der 2. Versuch der Staatsanwaltschaft Würzburg. Auch dies scheitert, wieder in BW.
c) Als nächstes wird der verlässliche "Hausgutachter" in Würzburg (Praxis unmittelbar bei Justizzentrum) beauftragt, der abweichend zu Feststellungen in BW schwerste Störungen, Wahn und eine Gefahr für die Allgemeinheit diagnostiziert, was 2009 FINAL zur Absicht der Behörde führt, eine dauerhafte Unterbringung nach Paragraf 63 StGB gegen mich zu erzwingen, die scheitert, weil Prof. Dr. Nedopil dieses Fehlgutachten als solches entlarvt!
Nochmal: ist es übliche Praxis in Bayern, Menschen gezielt in eine Ecke "psychische Störung" zu stellen, um behördliches Fehlverhalten o.a. zu vertuschen?
Oder welche Intentionen verfolgen Sie mit Ihren Darstellungen als Minister?
Ich halte als ehem. Polizist hier eine Klärung für längst überfällig.
M. Deeg
Sehr geehrter Herr Deeg,
Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 24.02.2013 zum Thema “Inneres und Justiz“ habe ich erhalten.
Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich am 21. Februar 2013 basierend auf den mir vorliegenden Erkenntnissen im Bayer. Landtag über den Vorfall am 20. Januar 2013 bei der PI München 21 berichtet habe.
Dabei habe ich dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und nochmals verdeutlicht, dass die Polizei berechtigt war, die Wohnung der Betroffenen zu betreten. Einem dieser polizeilichen Einsätze lag ein Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt München zugrunde. Auf weitergehende Wertungen bzw. Details habe ich ausdrücklich verzichtet.
Meine Ausführungen dienten ausschließlich der Beantwortung der eingegangenen Fragen der Abgeordneten des Bayer. Landtags.
Ihrer Annahme, dass es sich dabei um einen „offensichtlichen Stigmatisierungsversuch handelte, um Kritiker, Justizopfer und Geschädigte in ein negatives Licht zu rücken“, muss ich deshalb entschieden widersprechen.