Frage an Joachim Herrmann von Ludwig N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Am 17.12.2012 habe ich Sie gefragt, welche Mehrkosten durch zwei getrennte Wahlen (Landtag und Bundestag) entstehen. Leider haben Sie diese Frage noch nicht beantwortet. Jetzt sagen Sie: "Die behaupteten Einsparungen (bei einer Zusammenlegung der Wahlen) sind nach Einschätzung meiner Fachleute weitgehend fiktiv." Können Sie mir meine Frage beantworten und können Sie mir erklären, warum die behaupteten Einsparungen fiktiv sein sollen und wie das genau zu verstehen ist?
Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Besucher am Aschermittwoch bei der CSU-Veranstaltung in der Dreiländerhalle waren. Herr Dobrindt hat in der Veranstaltung von 7.000 Besuchern gesprochen. Schreiben Sie mir bitte nicht, das wäre nur weitgehend fiktiv.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
die Bayerische Staatsregierung hat am 20.02.2013 den Termin für die Landtagswahl 2013 auf den 15. September festgelegt (Art. 20 Satz 1 Landeswahlgesetz). Die Entscheidung, für die Landtagswahl einen eigenen Termin vor der Bundestagswahl am 22. September festzusetzen, entspricht unserem bayerischen Selbstverständnis und unserer Staatstradition. Bei der Wahl des Landtags geht es um Bayern und die bayerische Landespolitik. Diese Entscheidung soll nicht durch die Bundestagswahl und bundespolitische Themen in den Hintergrund treten.
Ein gemeinsamer Wahltermin würde im Übrigen auch keine wesentliche Kostenersparnis bedeuten, da beide Wahlen organisatorisch weitgehend getrennt vorzubereiten und durchzuführen sind. So sind z.B. sämtliche Wahlunterlagen, angefangen von den Wählerverzeichnissen, über die Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlunterlagen, Stimmzettel bis zu den Ergebnisvordrucken getrennt zu erstellen bzw. auszugeben oder zu versenden. Die in den Wahlgesetzen vorgesehenen staatlichen Erstattungsleistungen an die Gemeinden könnten deshalb insgesamt nicht gekürzt werden.
Mit der Landtagswahl finden außerdem kraft Gesetzes die Bezirkswahlen statt. Voraussichtlich ist auch noch über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzustimmen. Mit der Bundestagswahl wären dann je Wähler insgesamt 11 Stimmen auszuzählen. Die Zählarbeiten in den Wahllokalen könnten voraussichtlich nicht mehr wie bei getrennten Wahlterminen am Sonntag abgeschlossen, sondern müssten am Montag fortgesetzt werden. Neben einer höheren Fehleranfälligkeit ergäben sich damit zusätzliche organisatorische und personelle Probleme und entsprechend höhere Kosten, insbesondere für mehr Wahlhelfer je Wahlvorstand und/oder mehr Wahlbezirke als Ausgleich für die höheren Belastungen und die längere Dauer der Zählarbeiten, zusätzliche Anmietung von Auszählungsräumen sowie evtl. Entschädigungszahlungen an Arbeitgeber für die Inanspruchnahme der Wahlhelfer am Montag. Deshalb wären auch durch Erleichterungen auf kommunaler Ebene, die durch die gemeinsamen Wahlvorstände und Wahllokale entstehen könnten, keine entsprechenden Kosteneinsparungen zu erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL