Frage an Joachim Herrmann von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister
Von Ihnen & Ihrer Kollegin aus dem Justizressort hieß es immer wieder, Sie könnten & dürften sich nicht in Verfahren einschalten; die Justiz sei unabhängig; dies fordere die Verfassung, usw.
Nun aber gibt Ihr Chef, Herr Seehofer, "Empfehlungen" an die Justiz in der Causa Mollath.
Was habe ich nicht verstanden, Herr Herrmann; wo liegt mein Verständnisproblem?
Mit freundlichen Grüßen vom Untermain
Sehr geehrter Herr Petersen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.11.2012 zum Thema „Inneres und Justiz“.
Die richterliche Unabhängigkeit ist in Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Diese Vorschrift besagt: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Dies wird von niemandem in Frage gestellt. Nachdem es nun im vorliegenden Fall Hinweise auf neue Fakten gibt, prüft die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Bitte des Justizministeriums von Amts wegen den Sachverhalt umfassend und unter allen Gesichtspunkten die Wiederaufnahmen des Verfahrens. Über einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft hat ein unabhängiges Gericht zu entscheiden – also weder der Landtag noch das Justizministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL