Frage an Joachim Herrmann von Christian R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Staatsminster Dr. Herrmann!
Innerhalb weniger Tage traf ich Polizisten in Ausübung ihres Dienstes in der Öffentlichkeit rauchend an. Meiner Meinung nach vom optischen Bild wie von der Vorbildfunktion her sehr fraglich. Ich wollte wissen, stimmen SIe als Dienstherr mir da zu?
Szene 1: Ein Beamter nimmt mit Kippe im Mund auf einem Parkplatz einen Unfall auf. Um einmal einen Vergleich heranzuziehen, ich kann mir nur schwer ein Verkäufer mit brennender Zigarette im Mund beim Verkaufsgespräch mit Kunden vorstellen. Stimmen Sie mir zu, daß dies schon rein optisch nicht gerade ein schönes Bild abgibt abgibt? Und wenn die Staatsdiener schon ihrer Sucht fröhnen wollen, wäre dies nicht vielleicht besser in einer Pause und außer Sichtweise der Öffentlichkeit?
Szeen 2: Heute fahre ich hinter einem Streifenwagen, in welchem der Fahrer (!) (telephonieren am Lenkrad ist verboten, Rauchen ja leider nicht) lässig den Arm aus dem Fenster hält, mit brennender Zigarette. Stimmen Sie mir zu, daß dies aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Vorbildcharakters kein gutes Vorbild ist?
Gelten Einsatzfahrzeuge obendrein nicht wie öffentliche Gebäude (Rauchverbot)?
Ist es nicht widersinnig, wenn die Polizei einerseits wie auf time4teen.de vor den Gefahren legaler und illegaler Drogen warnt, gleichzeitig Polizisten in Uniform in aller Öffentlichkeit und obendrein im Dienst, also als Amtspersonen rauchen?
Für mich stellt sich noch eine weitere Frage. In den meisten Firmenwagen ist heute das Rauchen verboten, weil es den Wiederverkaufswert senkt. Wahrscheinlich auch in Polizeifahrzeugen, was das offene Fenster bei den Temperaturen erklären würde? Und was macht der Beamte anschließend mit der Kippe, wenn er den Aschenbecher nicht benutzen darf? Richtig, er wird sie zu Boden fallen lassen. Ein gutes Vorbild?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Rechholz
Sehr geehrter Herr Rechholz,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.11.2012, in der Sie Ihre persönlichen Erfahrungen hinsichtlich des Auftretens von Polizeibeamten in der Öffentlichkeit schildern.
Das Thema "Bürgerorientierung und Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit" ist mir und den nachgeordneten Polizeidienststellen ein besonders wichtiges Anliegen, dem ich eine hohe Bedeutung beimesse. Ein Verhalten von Polizeibeamten in Uniform, wie von Ihnen geschildert, findet deshalb keinesfalls meine Zustimmung. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass sich die Beamtinnen und Beamten ihrer Vorbildfunktion und ihrer Stellung in der Öffentlichkeit bewusst sind, korrekt auftreten und sich entsprechend verhalten. Deshalb hat das Bayer. Staatsministerium des Innern auch eine Bekanntmachung erlassen, die das Erscheinungsbild und das Verhalten regelt.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass es nicht der Erwartungshaltung der Bürger entspricht, wenn sich Polizeibeamte mit einer brennenden Zigarette oder anderen Tabakwaren dem Bürger bei ihrer Streifentätigkeit oder sonstigen Maßnahmen gegenüber treten. Dies lässt sich aus meiner Sicht mit der Pflicht zu tadellosem Auftreten und Verhalten sowie dem Grundgedanken des Nichtraucherschutzes nicht vereinbaren. Ich darf an dieser Stelle auch unser Gesundheitsschutzgesetz hervorheben, das durch das Volk des Freistaates Bayern beschlossen wurde und seit 1. August 2010 in Kraft ist. Das Rauchen in Dienstkraftfahrzeugen wurde bereits 2005 in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen untersagt.
Sehr geehrter Herr Rechholz, ich versichere Ihnen, dass die Thematik des korrekten Auftretens der Polizei in der Öffentlichkeit regelmäßig bei Dienstbesprechungen erörtert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL