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Joachim Herrmann
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Frage von Elke G. •

Frage an Joachim Herrmann von Elke G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister Joachim Herrmann,

die "Polizei - dein Freund und Helfer" im Landkreis Ebersberg, so geschehen vor einigen Tagen, auf offener Straße. Die Polizeibeamten kamen auf meine vormals telefonisch gestellte Anfrage in Klärung verkehrsrechtlicher Angelegenheit - ich erhoffte mir Unterstützung zunächst auf Grundlage kommunikativer, kooperativer Vorgehensweise - wie dies meiner Erfahrung und Medienberichterstattungen zufolge, beispielhaft Münchener Verkehrspolizisten praktizieren. Das Ergebnis ließ insofern nicht lange auf sich warten, als daß ich von dem Polizeibeamten (im Beisein eines zweiten Beamten) in dreierlei Hinsicht eine Weisung erhalten habe, indem dieser mir vorschrieb, wie ich auszuparken hätte, das ich mir ein kleineres Fahrzeug kaufen solle und wenn ich dies dann immer noch nicht beherrschen sollte, hätte ich weiterhin Fahrstunden zu nehmen, möglichst bei besagtem Gegenüber, welcher die EIn- und Ausfahrt derart blockierte, daß ich gezwungen war, die Polizei zu rufen, um mich über die Sachlage aufzuklären. Meine Stimme hatte ich leise gehalten, während der Beamte lauter wurde. Und: ich stand allein da. Alle anwesenden Nachbarn hatten sich in jenem Moment wieder zurück gezogen. Besagten Fall habe ich dem kommunalen Ordnungsamt vorgetragen, mit der Antwort, daß "Beamte wohl auch Menschen" seien. Meine Frage: Darf ein Verkehrspolizist einen Bürger auf offener Straße anschreien? Darf selbiger Polizist in Beisein eines zweiten Beamten, seine Wortwahl im Sinne der "Einschüchterung" zum Ausdruck bringen? Ich möchte Ihnen mitteilen, daß in jenem Moment meine größte Angst war, ob wir noch ein Rechtsstaat sind, wenn Beamte Bürger beleidigen und erniedrigen dürfen. Sind künftig Video- und Tonaufzeichnungen die einzige Möglichkeit, glaubhaft vor dem Recht zu stehen, wenn die Zivilcourage der anderen Menschen versagt? Was ist das für ein Staat, in dem der Bürger von Staats"dienern" eingeschüchtert werden kann?

Freundliche Grüße, Elke Gliem

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Sehr geehrte Frau Gliem,

vielen Dank für Ihre über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de an mich gerichtete Frage vom 21.10.2012. In Ihrem Schreiben schildern Sie einen Vorfall, der sich einige Tage zuvor im Landkreis Ebersberg zugetragen habe. Sie hätten die Polizei gerufen und sich Unterstützung erhofft, nachdem ein anderes Fahrzeug Sie beim Ausparken blockiert habe. Stattdessen habe Sie einer der daraufhin erschienen Polizeibeamten auf offener Straße angeschrieen, beleidigt und erniedrigt.

Sehr geehrte Frau Gliem, völlig zu Recht erwarten Sie von einem bayerischen Polizeibeamten ein korrektes und höfliches Auftreten gegenüber dem Bürger. Hierauf wird auch seitens des Dienstherrn größter Wert gelegt. Bereits in der Ausbildung unserer Polizeibeamten bildet vor allem die soziale Kompetenz einen Schwerpunkt.

Sollte es der Beamte im vorliegenden Fall hieran mangeln haben lassen, würde ich dies aufrichtig bedauern. Dies stellt keineswegs den Maßstab dar, den wir an unsere Polizeibeamtinnen und -beamten anlegen.

Da Sie in Ihrem Schreiben indes weder nähere Angaben zu Ort und Zeit des Vorfalls machen noch den Namen des betreffenden Polizeibeamten nennen, war eine kurzfristige Klärung des Vorfalls bedauerlicherweise nicht möglich.

Ich habe daher das Polizeipräsidium Oberbayern Nord, dem der Polizeibeamte angesichts der Örtlichkeit mutmaßlich angehört und dem daher die Dienstaufsicht über den Beamten obliegt, aufgefordert, sich um Aufklärung zu bemühen. Von dort, d. h. durch das Präsidium, erhalten Sie weitere Nachricht. Bis dahin darf ich Sie um ein wenig Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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