Frage an Joachim Herrmann von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Joachim Hermann, zunächst danke Ihrer Antwort vom 23. Feber.
Ich entnehme Ihren Ausführungen, daß Herr Gaddafi sich mit einem gefälschten Diplomatenpaß ausgewiesen hat. Sollte dies der Fall gewesen sein, so wirft dies kein gutes Licht auf die Polizei, die damit jetzt den schwarzen Peter hat.
Inzwischen habe ich alle "Druckstücke", die Sie mir genannt haben, in Augenschein genommen.
Für gewöhnlich muß man sich erst durch den Fragenkatalog arbeiten, um dann unter dem entsprechenden §en später Ihre Antwort zu finden.
Damit die Leser dieses Forums es etwas einfacher haben, habe ich per cut-&-paste die Fragen und Antworten synoptisch hintereinandergeschaltet. Es wurde also nichts verändert, umgestellt oder fortgelassen. Dann liest es sich folgendermaßen:
Drucksache 16/8204 des bayrischen Landtags:
Frage:
4. b) Welchen übergeordneten Interessen waren die Einstellungen der Ermittlungsverfahren geschuldet?
Antwort:
4. b): Die Verfahrenseinstellungen waren keinen übergeordneten Interessen geschuldet.
Frage:
4. c) Welche Rolle spielte hierbei das Auswärtige Amt oder eine andere Bundesbehörde, die laut Medienberichten eine rücksichtsvolle Behandlung gegen den zeitweise wegen Waffenschmuggel verdächtigten S. Gaddafi erbeten haben sollen?
Antwort:
4. c): Weder das Auswärtige Amt noch eine andere Bundesbehörde spielten insoweit eine Rolle.
Soweit Ihr Ministerium, Herr Hermann.
Inzwischen hat aber das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL folgendes veröffentlicht:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,809248,00.html
Die Aussagen des SPIEGEL stehen den Ihren diametral gegenüber.
Eine Partei muß also die Unwahrheit sagen - entweder Sie oder der SPIEGEL.
Ihre Antwort muß nicht so umfangreich sein wie diese meine Anfrage.
Im Gegenteil: Meine Frage läßt sich mit 2 oder 4 Buchstaben beantworten:
Werden Sie den SPIEGEL ob der Lüge verklagen - ja oder nein?
Grüße aus Aschaffenburg (wo Ihre Partei vor wenigen Minuten die Wahl verloren hat)
Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage vom 11. März 2012. Die beiden von Ihnen zitierten Aussagen betreffen zwar jeweils Herrn Saif al-Arab Gaddafi, jedoch unterschiedliche Sachverhalte.
Die von Ihnen zitierte Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Frage Nr. 4 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Stahl, u. a. (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) vom 14.02.2011 ("Ermittlungen gegen den Sohn des libyschen Staatschefs"), Landtagsdrucksache 16/8204, betrifft die Einstellung von Strafverfahren.
Der Bericht von Spiegel Online vom 16. Januar 2012 bezieht sich dagegen auf die Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Stahl (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) vom 08.11.2011 ("Informationsaustausch zwischen Auswärtigem Amt, Staatskanzlei und Staatsregierung im Fall Saif al-Arab al Gaddafi"). Diese ist im Internetangebot des Bayerischen Landtags abrufbar (Landtagsdrucksache 16/10819). Gegenstand dort war die ausländerrechtliche Frage einer Aufenthaltsgewährung an Saif al-Arab Gaddafi.
Zwischen beiden Antworten besteht kein Widerspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL