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Joachim Herrmann
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Frage von Albert W. •

Frage an Joachim Herrmann von Albert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich habe eine generelle Frage, die ein für mich eine Rede von Horst Seehofer aufgeworfen hat.
Dort erwähnte er ein "Lohnabstandsgebot". Mich würde interessieren, wer dieses Lohnabstandsgebot aufgestellt hat und wer es legitimiert hat. Ist dieses "Gebot" im Grundsatzprogramm der CSU enthalten? Oder hat sich der Ministerpräsident einer Sprachregel der Wirtschaft angeeignet, ohne den Schöpfer dieses Gebotes zu zitieren?
Weiter: wie verträgt sich diese Einstellung mit der christlichen Ausrichtung Ihrer Partei? bzw. mit den Grundrechten, die im Grundgesetz verankert sind?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Dezember 2011. Das Lohnabstandsgebot ist im Sozialgesetzbuch verankert, genau genommen in § 28 Abs. 4 SGB XII. Hinter diesem Lohnabstandsgebot steht das Grundprinzip, dass derjenige, der arbeitet und aus eigener Anstrengung seinen Lebensunterhalt finanziert, besser gestellt sein soll als derjenige, der von staatlichen Hilfen wie etwa Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld lebt.

Im Gesetz wird dieses Lohnabstandsgebot festgemacht am Fall eines Ehepaares mit drei Kindern. Zugrunde gelegt wird das Nettoarbeitsentgelt eines vollzeitbeschäftigten Alleinverdieners unterer Lohn- und Gehaltsgruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld. Dieses fiktive Einkommen soll höher sein als der Regelsatz der Sozialhilfe oder des Arbeitslosengeldes zuzüglich der Beiträge für Unterkunft, Heizung usw.

Hinsichtlich Ihrer Bedenken, ob sich das Lohnabstandsgebot mit der christlichen Ausrichtung der CSU vertrage, darf ich Sie auf ein tragendes Prinzip der christlichen Soziallehre aufmerksam machen, auf das Subsidiaritätsprinzip. Nach diesem Subsidiaritätsprinzip soll staatliche Tätigkeit nachrangig sein gegenüber der Aktivität des Einzelnen. Der Staat soll nur dann unterstützend eingreifen, wenn durch Selbsthilfe keine Verbesserung der Situation erfolgt. Vorrangig ist das Engagement des Einzelnen. Beim Lebensunterhalt bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass jeder die Obliegenheit hat, durch eigene Arbeit sein Auskommen zu sichern. Gelingt das nicht, etwa wegen Alter, Krankheit oder schlechten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, dann ist staatliche Hilfe angebracht. Um einen Anreiz für eigenverantwortliche Sicherung des Lebensunterhalts zu geben, sollen die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld niedriger sein als ein mindestens erzielbares Arbeitseinkommen. Bedenken Sie auch: Staatliche Hilfen sind Hilfen einer Solidargemeinschaft. Die Mittel dafür stammen aus Steuereinnahmen von Unternehmen, aber auch von ganz gewöhnlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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