Frage an Joachim Herrmann von Manfred S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
warum wollen sie keine unabhängige Beschwerdestelle für Polizeigewalt? In einen Onlineartikel werden sie zitiert das jeder Fall konsequent aufgeklärt wird. Glauben sie wirklich das jeder Fall zur Anzeige gebracht wird? Wenn man negative Erfahrungen mit Polizeibeamten hatte wird der eine oder andere Bürger das vertrauen in die Polizei und Justiz verlieren, erst recht nicht wenn man nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Und selbst deutsche Bürger haben kein Vertrauen in das Rechtssystem. Ich persönlich kenne einen Fall der sicher nicht verfolgt wurde. Bei einer 62 Jahre alten psychisch kranken Frau sollte 4 Tage vor Weihnachten Amtshilfe für einen Gerichtsvollzieher geleistet werden. Das Ergebnis waren eine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie und zwei Blutergüsse die durch die Art entstanden wie die Frau ruhig gestellt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frau voll geschäftsfähig, danach wurde sie unter betreuung gestellt. Obwohl von ihrem Anwalt der Rat kam Sie sollte doch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen verzichtete sie darauf. Bis heute sind Polizei und Justiz für diese Frau keine vertrauenswürdigen Institutionen. Aus dieser Erfahrung heraus bin ich der Meinung das eine neutrale Beschwerdestelle, die durch ihre Arbeitsweise den Verdacht einer einseitigen Parteinahme ausschließt, durchaus notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Samesch
Sehr geehrter Herr Samesch,
für Ihre E-Mail vom 28.09.2011, in der Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle polizeilicher Gewalt anregen, danke ich Ihnen. Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, bestehen für Bürgerinnen und Bürger ausreichend Möglichkeiten, Beschwerden vorzubringen. Jede Beschwerde, sei sie dienstlich an Vorgesetzte herangetragen oder vom Bürger bei einer Dienststelle persönlich oder schriftlich vorgebracht, wird ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet. Erforderlichenfalls werden konsequent Maßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus steht es Betroffenen jederzeit frei, das polizeiliche Handeln auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Wie Sie in Ihrem Schreiben schildern, wollte die Betroffene trotz entsprechender Beratung durch einen Rechtsanwalt keine Beschwerde vorbringen. Die Entscheidung der Betroffenen wäre auch dann nicht anders ausgefallen, wenn die von Ihnen geforderte Beschwerdestelle eingerichtet wäre.
Ich bin davon überzeugt, dass die bestehenden Kontrollinstrumente, wie z. B. Fach- und Dienstaufsicht, Ermittlungen in Amtsdelikten durch kriminalpolizeiliche Fachdienststellen bzw. die Staatsanwaltschaft, Bearbeitung von Beschwerden und Disziplinarangelegenheiten durch juristische Sachbearbeiter, usw. eine ausreichende und effektive Kontrolle des polizeilichen Handelns gewährleisten. Nicht zuletzt deshalb genießt die Bayerische Polizei in der Bevölkerung hohes Ansehen für ihre erfolgreiche Arbeit.
Darüber hinaus ist nicht zu erkennen, dass sich das Beschwerdeaufkommen im Bereich der Bayerischen Polizei in den letzten Jahren entscheidend verändert hat. Daher sehe ich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle kein Erfordernis.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann