Frage an Joachim Herrmann von Josef S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Joachim Herrmann,
zum Thema, Übergriffe gegen Polizisten; bitte Ich folgendes zu beantworten.
Jüngste Zeitungsberichte über Angriffe gegen Uniformierte, und vor allem auch solche Vor-kommnisse mit zunehmender Brutalität, dazu gibt es folgende Fragen:
- Könnte dies etwa ein Signal sein, dass in unserer staatlichen Rechtspflege zunehmend in Bedrängnis geraten könnte?
- Oder sind Sie sich sicher, dass die Justiz in der Vergangenheit und gegenwärtig nie-mals einen Anlass zur Unzufriedenheit einiger Bürger gab und gibt?
- Könnten Sie sich z. Bsp. vorstellen, dass es Fälle geben kann bei denen unschuldige Bürger von der Justiz betrogen werden?
- Und wenn ein Bürger von einem anderen Bürger betrogen wird, dann bekommt er Hilfe bei er Justiz, aber wenn ein Bürger von der Justiz selbst betrogen wird, Wohin kann sich der Bürger dann wenden?
Für den Fall, dass der Bürger seine Rechte nicht mehr einklagen kann, dann sollte es auch nicht mehr verwundern, wenn dann eine besorgniserregende EMPÖRUNG der Justiz ent-gegenschlägt!
In Erwartung einer Verantwortungsvollen Beantwortung in dieser für die Rechtssicherheit sehr entscheidenden Fragen, grüßt,
Josef Stoib
Sehr geehrter Herr Stoib,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.06.2011, in der Sie unter anderem die steigende Gewalt gegen Polizeibeamte ansprechen.
Gewalt gegen Polizeibedienstete hat in den vergangenen zehn Jahren bundesweit stark zugenommen, leider auch hier in Bayern. Auch die Intensität der Gewalt ist deutlich größer geworden. Dies können und werden wir keinesfalls dulden. Wer unsere Polizeibeamten angreift, greift den Staat an. Deshalb fordere ich eine schnellere und konsequentere Bestrafung der Täter. Wir werden mit aller Entschlossenheit die Sicherheit derer schützen, die uns schützen - im Interesse der Sicherheit unseres Landes!
Ich gehe davon aus, dass der Hintergrund Ihrer Fragen zur Justiz ein konkretes Verfahren ist, mit dessen Ausgang Sie unzufrieden sind. Daher möchte ich mich bei der Beantwortung auf folgende Ausführungen beschränken: In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Bayerischen Verfassung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Daher ist es mir verwehrt, eine gerichtliche Entscheidung abzuändern, aufzuheben oder auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Gegen gerichtliche Urteile kann nur mit den in der jeweiligen Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmitteln vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern