Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in der Süddeutschen Zeitung stand am 03.06.2011 ein Beitrag im "Bayern"-Teil, dass das KZ-Opfer und Sprecher der "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes" (VVN), Ernst Grube (78 Jahre), von Ihrem Ministerium (Bayerisches Innenministerium) als Linksextremist eingestuft wird und unter Beobachtung des bayerischen Verfassungsschutzes steht (er wurde namentlich im Verfassungsschutzbericht 2010 genannt). Ihr Parteikollege Karl Freller (MdL), der auch Direktor der "Stiftung Bayerische Bedenkstätten" ist, soll sich über die verfassungsrechtliche Beobachtung von Herrn Grube bestürzt gezeigt und Sie diesbezüglich schon angesprochen haben. Max Mannheimer, ebenfalls KZ-Opfer (Dachau) und Präsident der "Lagergemeinschaft Dachau" behauptet sogar, dass die VVN (pauschal) diskriminiert wird.
Meine Fragen:
-Welche Indizien und Fakten sind derart gravierend, dass eine verfassungsrechtliche Beobachtung Herrn Grubes gerechtfertigt ist?
-Können Sie sich vorstellen, dass -mit dem Hintergrund wissen, dass Alt-Nazis bis in höchste Regierungsämter in der BRD, aber auch in Bayern nach dem Krieg aufgestiegen sind- bei den Opfern der Nazi-Diktatur ein bitterer Beigeschmack vorhanden sein könnte, dass sie selbst in der Demokratie einer gewissen Verfolgung (mindestens Beobachtung) unterliegen und sich nicht vollständig rehabilitiert fühlen?
-Wären Sie bereit, die Rechtmäßigkeit der fassungsrechtlichen Überwachung von Herrn Grube kurzfristig überprüfen zu lassen?
Sollte sich herausstellen, dass deutlich "übers Ziel hinausgeschossen wurde" und die Observierung von H. Grube grundlos gewesen sein sollte:
-Wären Sie bereit, sich (öffentlich?) bei ihm zu entschuldigen?
-Können Sie die Behauptung von Max Mannheimer, dass die VVN (nach wie vor) diskriminiert wird, nachvollziehen bzw. widerlegen?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Fragen. Sie beziehen sich auf einen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 03.06.2011, der sich kritisch mit der Berichterstattung über Herrn Ernst Grube im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2010 befasst.
Die persönlichen Verdienste von Ernst Grube als Kuratoriumsmitglied der Stiftung Evangelische Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau und Zeitzeuge um die Wachhaltung der Erinnerung an die nationalsozialistische Herrschaft sind unbestritten und anerkennenswert. Herr Grube wird im Verfassungsschutzbericht auch nicht aufgrund dieser Tätigkeit genannt.
Die Nennung von Herrn Grube trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, dass er Landessprecher und einer der Vorstände der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) ist. Diese Organisation ist linksextremistisch beeinflusst, maßgeblich insbesondere durch Mitglieder der offen linksextremistischen DKP. Bei der Umsetzung ihrer politischen Absichten ist erklärtes Ziel der DKP unter anderem ein Schulterschluss von Antifaschisten zur Ermöglichung illegaler Blockaden gegenüber Rechtsextremisten, um einerseits zu verhindern, dass gewaltbereite und friedliche Kräfte getrennt werden, und um andererseits das staatliche Gewaltmonopol infrage stellen zu können. Dementsprechend pflegt die VVN-BdA auch Kontakt mit gewaltorientierten Autonomen.
Dies wird insbesondere auch in der Person von Ernst Grube deutlich, der in der Vergangenheit Mitglied der verbotenen KPD war und als Mitglied der kommunistischen DKP bekannt ist. Als ein führender Funktionär der VVN-BdA lehnt er, entsprechend der Linie der DKP, jede Abgrenzung gegenüber linksextremistisch motivierten Antifaschisten bis hin zu gewaltorientierten Autonomen grundsätzlich ab.
Da der Bayerische Verfassungsschutzbericht insbesondere über tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der VVN-BdA in Bayern berichtet und Herr Grube innerhalb des Bayerischen Landesverbands, wie dargestellt, eine herausgehobene Funktion ausübt, war seine namentliche Nennung im Bericht veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL