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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Uwe G. •

Frage an Joachim Herrmann von Uwe G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Herrmann,

die Länder sind ja für den öffentlich rechtlichen Rundfunk zuständig und beschließen ja auch regelmäßig den Zwangsbeitrag der dan durch die GEZ eingetrieben wird.

Wie können SIe mir, dem Steuer- und gezwungenermaßen auch GEZ-Zahler, (und den anderen Foristen) erklären, dass der ÖRR so mit den Gelder umgeht:"ARD-Fernsehlotterie zahlt Lierhaus 450.000 Euro pro Jahr"

http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,745229,00.html .

Die Verantwortung sehe ich durchaus bei Ihnen und der seit 50 Jahren in Bayern regierenden CSU.

Ich und warte gespannt auf Ihre Erklärung.

MFG

Uwe Geißendörfer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Geißendörfer,

für Ihre Anfrage von 12.02.2011 danke ich Ihnen.

Es ist für mich selbstverständlich, dass die ARD und die Landesrundfunkanstalten wirtschaftlich mit ihren finanziellen Mitteln umgehen müssen. Dazu gehört für mich auch, dass sich Moderatorenhonorare - trotz allen Konkurrenzdrucks der Privatsender - im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren halten. Allerdings muss hier auch eine Abwägung getroffen werden, inwieweit ein öffentlich-rechtlicher Sender finanziell gehen kann, um bestimmte Programminhalte attraktiv zu gestalten und auch zu bewerben. Den aktuellen Vertrag von Frau Lierhaus, den Sie ansprechen, hat nicht eine öffentliche Rundfunkanstalt, sondern die ARD-Fernsehlotterie als eigenständiges Unternehmen abgeschlossen. Er wird - wie die ARD-Lotterie in einer Pressemitteilung betont - vollständig aus dem eigenen Marketing- und Werbebudget finanziert und geht nicht zu Lasten der Förderung gemeinnütziger Einrichtungen. Eine Verwendung von Rundfunkgebühren findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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