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Frage von Ulrich N. •

Frage an Joachim Herrmann von Ulrich N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie schrieben als Antwort auf eine Bürgerfrage:
"In der Tat kann ich auch bei Erwachsenen kein schützenswertes Recht erkennen, sich mit derartigen Machwerken zu beschäftigen."

Meiner persönlichen Meinung nach offenbaren Sie hier ein katastrophales Verständnis von Freiheit und unserer Republik.
In einer freien Gesellschaft überträgt der Bürger bestimmte klar definierte Rechte an den Staat, in dessen Rahmen und Grenzen dieser handeln darf. In keinem Fall jedoch "gewährt" der Staat "seinen" Bürgern irgendwelche Rechte.

Meine Frage:

1. Hat Ihrer Meinung nach ein freier, mündiger und erwachsender Bürger nur dann das Recht sich mit bestimmten Dingen zu befassen, wenn der Staat ihm dazu ein Recht einräumt?

2. Glauben Sie, daß Ihre oben zitierte Formulierung mißverständlich ist und im Gegensatz zu einer freien Gesellschaft steht?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Nentwig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Nentwig,

vielen Dank für Ihr E-Mail, das ich gerne und abschließend beantworten möchte.
Ein Verbot der Herstellung oder Verbreitung derartiger Machwerke misst sich allein an den im Grundgesetz niedergelegten Grundrechten. Ich meine, dass mit einem solchen Verbot das Grundrecht nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verfassungskonform eingeschränkt werden kann. Die Gründe hierzu habe ich bereits mehrfach dargelegt. Insofern nutze ich lediglich die vom Grundgesetzgeber dem Staat gegebenen Möglichkeiten. Darin kann ich nichts "Katastrophales" erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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