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Joachim Herrmann
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Frage von Thomas H. •

Frage an Joachim Herrmann von Thomas H. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.05.10.

Sie schreiben, dass die vergrößerte Darstellung der Alterskennzeichnung auf Spielen wirkungslos ist und die Anreizwirkung sogar erhöht. Hat nicht die Indizierung von Spielen nicht den selben Effekt? Glauben Sie wirklich, dass ein Werbeverbot dazu führt, dass die Spieler-Szene nichts von einem indizierten Spiel erfährt?

Früher wurde z. B. die Liste der indizierten und beschlagnahmten Medien veröffentlicht, bis sich herausgestellt hat, dass diese zu einer „Wunschliste" für die Fans wurde. Die Liste wird mittlerweile nicht mehr veröffentlicht (was nicht bedeutet, dass man nicht daran kommen kann), aber die Anreizwirkung, einen indizierten Film zu bekommen, bleibt doch z. B. für den Konsumenten von ungekürzten Horror-Filmen erhalten! Glauben Sie nicht, dass auch ein durch Indizierung „ausgezeichnetes“ PC-Spiel für die entsprechenden Konsumenten mehr Anreiz ausübt, als ein gekürzt freigegebenes Spiel?

Führt es nicht zu einen vollständigen Kontroll-Verlust, wenn man alle „gewalthaltigen“ Spiele verbietet und so den Konsumenten (nicht nur den Jugendlichen, den Sie angeblich „schützen“ wollen, sondern auch den Erwachsenen) zwingt, auf die illegale Beschaffung auszuweichen, anstatt sich das geprüfte und ggf. zensierte Spiel im Handel zu kaufen (und so ganz nebenbei auch die deutsche Wirtschaft anzukurbeln)?

Ich kenne genug Möglichkeiten, z. B. mit einer kurzen Fahrt in unsere deutschsprachigen Nachbarländer oder in diversen online-Shops im Ausland ganz legal indizierte Filme zu kaufen, wenn mir Verunstaltung durch FSK / SPIO mal wieder zu weit ging. Warum sollten PC-Spieler dies nicht auch können? Halten Sie den deutschen Käufermarkt für so stark, dass sich US-Hersteller von PC-Spielen durch die drohenden Umsatzverluste aufgrund der illegalen Beschaffung (z. B. in Tauschbörsen) beeinflussen lassen und deshalb weniger gewalthaltige Spiele produzieren?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 27.05. 2010, die ich eigentlich schon mit meiner ersten Antwort beantwortet habe. Selbstverständlich kann durch die Indizierung nicht vollständig verhindert werden, dass indizierte Spiele nach Deutschland gelangen. Wir wissen aber, dass der Verbreitungsgrad indizierter Spiele durch das damit verbundene Werbe- und Vertriebsverbot, flankiert durch die Strafandrohungen in § 27 JuSchG und § 131 StGB, massiv sinkt. Eine hundertprozentige Wirksamkeit kann man bei keinem staatlichen Verbot verlangen; sonst könnten unsere Strafgerichte die Arbeit einstellen. Natürlich kann Deutschland mit nationalen Regelungen nicht verhindern, dass in anderen Teilen der Welt weiterhin die widerwärtigsten Dinge produziert und konsumiert werden. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass ein an strikteren ethischen Vorgaben orientiertes deutsches Recht Vorbildwirkung bei unseren europäischen Nachbarn haben kann, zumal die wissenschaftlich belegte gewalt- und aggressionsfördernde Wirkung nicht auf Deutschland beschränkt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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