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Joachim Herrmann
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Frage von Thomas H. •

Frage an Joachim Herrmann von Thomas H. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie sprechen sich für ein Verbot von gewaltverherrlichenden "Killerspielen" aus, die Sie aber nicht näher definieren. Welche Kriterien muss ein Spiel erfüllen, um zum "Killerspiel" zu werden?
Meist wird in diesem Zusammenhang das simulierte Töten von Menschen angeführt. Einige Spiele sind deshalb in Deutschland derart zensiert, dass man anstatt auf Menschen auf Zombies, Aliens, Cyborgs oder andere Wesen schießt. Ist das Spiel dadurch kein "Killerspiel" mehr?

In der von Ihnen angeführten Studie wird die Wirksamkeit der USK angezweifelt. Warum wurde erst vor kurzem gesetzlich geregelt, dass deren Alterskennzeichnungen auf Spielen größer dargestellt werden müssen, wenn diese ohnehin nichts bringen? Was versprechen Sie sich von einem "Killerspiel-Verbot" in Deutschland, solange diese Spiel in anderen Ländern erlaubt bleiben und so über das Internet leicht zu beschaffen sind?

Die Studie gesteht weiterhin ein, dass noch nicht ausreichend untersucht wurde, wie sich andere Computer-Spiele auf die Gewaltbereitschaft auswirken. So gibt es z. B. auch eine Studie ( http://www.spieletipps.de/n_16950 ), die zu dem Ergebnis kommt, dass Rennspiele aggressiver machen, als Ego-Shooter. Sollten dann nicht auch Rennspiele verboten werden?

Wie Sie selbst schreiben, sind die "Killerspiele" nicht allein verantwortlich für Amokläufe. Als Argument führen Sie dennoch an, das fast alle Amokläufer solche Spiele gespielt haben. Sie wissen sicherlich, dass diese Spiele bei männlichen Jugendlichen sehr beliebt sind und von Tausenden gemeinsam im Internet oder auf LAN-Partys gespielt werden. Warum ist es dann für Sie so außergewöhlich, dass auch die Amokläufer (die ebenfalls zu dieser Spieler-Gruppe gehörten) Ego-Shooter gespielt haben?

Ist es nicht viel auffälliger, dass die meisten Amokläufer Einzelgänger waren, die Probleme in der Schule und / oder mit ihren Mitschülern hatten? Wäre hier nicht der richtige Ansatz für die Politik?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.05.2010. Auch Sie möchte ich zunächst, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, auf meine hier auf "abgeordnetenwatch" bereits veröffentlichten Antworten verweisen.

Zunächst einmal zu dem Begriff "Killerspiele ". Ich verstehe darunter ein Computerspiel, das beherrscht wird von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt, und zwar unabhängig davon, ob es den Arcade-Games, Beat ´em Ups, Shoot ´em Ups, Racern, von Ego- oder 3rd-Personen-Shootern zuzurechnen ist. Bei vielen der aus meiner Sicht problematischen Spiele wie "Der Pate - Don Edition " oder "GTA IV" handelt es sich auch um einen "Genre-Mix" . Meines Erachtens bringt der Begriff Killerspiele sehr gut zum Ausdruck, was gemeint ist.

In der Tat bin ich der Meinung, dass derzeit die von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) vorgenommenen Alterseinstufungen bei Gewaltspielen in keiner Weise zufriedenstellend sind und viel zu sehr an den Interessen der Hersteller und Vertreiber, die mit derartigen Spielen mittlerweile Milliarden-Umsätze erzielen, orientiert sind. Erforderlich sind nicht nur grundlegende Änderungen der Prüfung durch die USK, sondern ein strafrechtliches Verbot und eine Verbesserung der Indizierungsmöglichkeiten, um effektiv zu verhindern, dass derartige Spiele auf den Markt und in die Hände junger Menschen gelangen. Die Änderungen des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2008 waren völlig unzureichend; leider gab es keine politischen Mehrheiten für die aus meiner Sicht notwendigen Rechtsänderungen. Die nunmehr vorgeschriebene vergrößerte Darstellung der Alterskennzeichnungen auf den Spielen halte auch ich für wirkungslos und eher problematisch; die Anreizwirkung auf Kinder und Jugendliche, die von für ihr Alter nicht freigegebenen Spielen ausgeht, wird so eher noch vergrößert.

Indizierung und strafrechtliches Verbot haben, anders als dies manche behaupten, ganz erhebliche Wirkung. Da damit ein Werbeverbot verbunden ist, werden davon betroffene Spiele nur noch sehr schwer bekannt. Außerdem wollen die Hersteller derartiger Spiele mit ihnen Geld verdienen. Dies ist bei einem illegalen Vertrieb auch über das Internet nur schwer möglich; Schwierigkeiten ergeben sich schon beim Geldtransfer. Trotzdem wird es sicher Fälle geben, in denen derartige Spiele zum Beispiel im Ausland erworben werden. Gesetzesverstöße, die nie ganz ausgeschlossen werden können, sind aber kein Grund, von einem strafrechtlichen Verbot abzusehen.

Im Fall der "Killerspiele" ist weit mehr zu differenzieren, als es in vielen Meinungsäußerungen zum Ausdruck kommt. Einerseits gibt es Personen, die auch brutale Computerspiele konsumieren, ohne dabei Schaden zu nehmen. Andererseits nimmt leider die Zahl derer beträchtlich zu, die durch "Egoshooter " und andere brutale Spiele regelrecht in eine Parallelwelt abtauchen, in der sie Gewaltphantasien ausleben. Im Extremfall entschließen sie sich dann irgendwann, diese in die Tat umzusetzen. Genau so verhielt es sich bei dem Amoktäter von Winnenden, der 15 Menschen getötet hat. In dem Untersuchungsbericht zu Winnenden, mit dem eine von der Landesregierung Baden-Württemberg eingesetzte Expertenkommission das schreckliche Geschehen aufgearbeitet hat, wurde deshalb die Bayerische Initiative aus dem Jahr 2007 für ein Gesetz zur Verbesserung des Jugendschutzes besonders hervorgehoben und unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

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