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Joachim Herrmann
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Frage von Benjamin R. •

Frage an Joachim Herrmann von Benjamin R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 10.05.2010 und freue mich das Sie zu so einer offenen Diskussion bereit sind. Jedoch muss ich noch einmal nachhaken.
In Ihrem Beispiel nennen Sie den Amokläufer von Winnenden. Es gibt zwar Gerüchte, er hätte die Spiele "Counterstrike" (CS) und "Far Cry 2" (FC2) gespielt, aber ich finde keinerlei Fakten zu diesem Fall. Haben Sie ein konkretes Beispiel für ein echtes Killerspiel für mich?
Man hört von Seiten der Politik leider immer nur "menschenverachtende Spiele" und "der nicht bestreitbaren schädlichen Auswirkungen gewalthaltiger Computerspiele" aber nie ein konkretes Beispiel für ein Spiel oder eine wissenschaftliche Studie (Gegenbeispiel: A&M International University 2009). So lässt sich meines Erachtens keine sachliche Diskussion führen.

Selbst wenn diese Behauptung stimmt, CS ist hierzulande ab 16 Jahren freigegeben und hat keinesfalls einen menschenverachtenden Gewaltinhalt und das Spiel FC2 ist ab 18 Jahren freigegeben. Hier hat also eindeutig die elterliche Kontrolle und nicht das Gesetz versagt, oder sehen Sie das anders?

Mein Vergleich mit den Zahlen finde ich gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig. Denn obwohl bei so vielen Toten die klar nachvollziehbar und beweisbar auf Alkohol zurückzuführen sind (Nachzulesen auf der Website des Statistischen Bundesamts Deutschlands http://www.destatis.de/ ) spricht trotzdem niemand von einem Herstellungsverbot von hochprozentigem Alkohol.
Ich begrüße Ihre Vorschläge zur Prävention und Stärkung der Suchtprogramme. Wieso belassen Sie das jedoch bei den - immer noch nicht definitiv benannten - Killerspielen nicht auch dabei?
Um es ganz klar zu sagen: Selbst wenn Sie es schaffen sollten ein Herstellungsverbot durchzusetzen wird dieses Material niemals verschwinden, ausser mit Maßnahmen die tief in die Privatsphäre eingreifen. Und an dieser Stelle hat meiner Meinung nach der Staat nichts mehr zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Reichstein

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Sehr geehrter Herr Reichstein,

die Antworten auf Ihre weiteren, mit E-Mail vom 10.05.2010 gestellten Fragen zum Thema Killerspiele ergeben sich zum großen Teil bereits aus anderen, hier auf "abgeordnetenwatch" von mir veröffentlichten Antworten. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich zunächst auf diese verweisen. Sie finden dort auch "Links" auf wissenschaftliche Studien.

Killerspiele sind für mich Computerspiele, die beherrscht werden von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt. Wenn Sie nach Beispielen fragen, möchte ich "Der Pate - Don Edition" oder "GTA IV" nennen, aber auch das erst jüngst veröffentlichte Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2", mit dem die Spieleindustrie in wenigen Wochen weltweit Milliardenumsätze erzielt hat. Bei diesem zeigt sich das Versagen des geltenden Jugendschutzrechts besonders deutlich. Vom Medienpsychologen Prof. Dr. Manfred Weiß wird "Call of Duty: Modern Warfare 2" als "menschenverachtender und an virtuellen Faschismus grenzender Kriegsshooter" voller Tötungsszenarien beschrieben. Während die US-Version von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde und damit in Deutschland weder verkauft noch beworben werden darf, wurde die nur geringfügig veränderte deutsche Version von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) mit der Alterseinstufung "keine Jugendfreigabe" versehen und damit für den Markt freigegeben. Der BPjM waren die Hände gebunden, da nach geltendem Recht - meines Erachtens ein Unding - die Vergabe einer Alterseinstufung durch die USK eine Indizierung durch die BPjM ausschließt.

Das Ergebnis: Dieses Machwerk findet weite Verbreitung nicht nur bei Erwachsenen, sondern bereits bei Kindern. Eine Untersuchung von Prof. Dr. Weiß bei 14- und 15-jährigen Schülern aller Schularten, die Sie unter http://www.mediengewalt.eu/downloads/call_of_duty.pdf finden, hat ergeben, dass zwei Drittel (!) der Jungen dieser Altersgruppe regelmäßig "Call of Duty: Modern Warfare 2" spielen. Hier hat sicherlich auch die elterliche Kontrolle versagt; aber wir müssen realistisch sehen, dass Eltern häufig gar nicht in der Lage sind, zu verhindern, dass derartige Machwerke in die Hände ihrer Kinder gelangen, wenn sie auf dem Markt für Erwachsene frei erhältlich sind. Besonders erschreckend und meines Erachtens für eine zivilisierte Gesellschaft nicht hinnehmbar ist die Begründung der Kinder für die Beliebtheit dieses Spiels. 37 Prozent und damit weitaus die meisten nannten die Kategorie "Blut, Leute töten, Waffen, Verbrechen".

Hier hätte nur eine Indizierung auch der deutschen Version Abhilfe geschaffen; die Erfahrungen zeigen, dass vor allem das damit verbundene Verkaufs und Werbeverbot mit der Möglichkeit von Beschlagnahmen zu einer sehr effektiven Verdrängung derartiger Machwerke vom Markt führt. Wer es dennoch vertreibt, müsste mit Strafverfolgung nach § 131 StGB rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann

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