Warum werden im Tierschutzges. nicht endlich Betäubungsmethoden wie die Kohlendioxid-Betäubung von Schweinen,das Töten von Fischen ohne Betäubung„beim Massenfang“,Kastenstände für Muttersauen verboten
Sehr geehrte Frau K.,
Vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für den Tierschutz.
Mit der geplanten Reform des Tierschutzgesetzes wird es Änderungen und Ergänzungen geben, die für mehr Tierwohl sorgen. Dabei werden die Regelungen für Haustiere, Nutztiere sowie für Wildtiere in Zoos und Zirkussen angepasst. Gleichzeitig werden die Strafen bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzrecht verschärft.
Der aktuelle Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und wird in diesem Monat in die parlamentarische Beratungen eingebracht. Die SPD-Fraktion wird sich dort für weitere Verbesserungen im Tierschutz einsetzen.
Bezüglich der Kastenstände für Muttersauen beziehungsweise eines kompletten Verbots der Kastenhaltung, gibt es derzeit leider keine politischen Mehrheiten. Dennoch gibt es ein Gerichtsurteil, das einen Umbau und eine räumliche Erweiterung der Kastenstände fordert. Diese Entscheidung begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich.
Eine weitere Unterstützung bietet das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung leisten. Es stellt Mittel bereit, um Betriebe beim Umbau der Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechten Haltung zu unterstützen. Diese Gelder können ausschließlich für Umbaumaßnahmen verwendet werden, die nachweislich zu einer nachhaltigeren und tierwohlgerechteren Haltung beitragen. Ziel dieses Programms des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist es, in möglichst vielen Betrieben eine Verbesserung in der Tierhaltung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Peick