Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
der Anteil kurzer Strecken im Auto ist im ländlichen Raum ungleich höher als in Städten. Mangelnde Sicherheit und ein Gefühl latenter Gefährdung hält viele Menschen davon ab, selbst auf kurzen Wegen von einem Ort zum anderen das Rad zu nutzen. Dabei liegt auch hier ein großes ungenutztes Potential.
Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat der CDU.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de
Sehr geehrte Frau Sarodnik,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Ich halte nichts von generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern setze eher auf punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen dort, wo es notwendig und sinnvoll ist und es der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient. Die Kommunen und Länder können am besten entscheiden, auf welchen Streckenabschnitten in und zwischen den Orten welche Geschwindigkeit gelten soll und wie sie hier den Radverkehr stärken können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Lehmann