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Jens Lehmann
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Frage von Irene K. •

Frage an Jens Lehmann von Irene K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für die Antwort auf meine Frage vom 13.04.2021. Inzwischen hat sich die Regierungskoalition offensichtlich darauf geeinigt, den Inzidenzwert als einziges Kriterium beizubehalten und diesen sogar für die Schulschließungen abzusenken (von 200 auf 165). Der Inzidenzwert bildet nicht das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung ab. Er ist überhaupt nicht geeignet, die Grundlage für eine Verordnungsermächtigung zu sein (§ 28b) mit der die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person , der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.
Falls Sie der Änderung des Informationsschutzgesetzes zustimmen wollen, teilen Sie mir bitte mit, inwieweit die Kriterien zur Einsetzung der Notbremse für Sie eine seriöse Datengrundlage darstellen.

Vielen Dank
Irene Kunisch

3. und letzter Versuch
Quellenangabe wegen ungeeignetem Inzidenzwert. Eigentlich hatte ich mir von Herrn Lehmann Gegenargumente erhofft.
Es gibt zahlreiche Informationen dazu, dass der PCR-Test keine Infektionen nachweist. Das kann sich jeder leicht selbst erarbeiten. Ich weise in dieser Sache darauf hin, dass Prof. Drosten Anfang Februar vom Amtsgericht Heidelberg aufgefordert wurde, in einem Gutachten den Sachverhalt „beweist ein PCR-Test eine Infektion“ zu erklären. Hat er bis heute nicht getan. Weiterhin möchte ich auf die tägliche Nachbereitung der RKI-Datenbank durch einen Youtuber 4466hp hinweisen. Da ist zumindest zu erkennen, dass sich das RKI keine Mühe gibt korrekte tagesgenaue Zahlen zu ermittelten. Für einen Wert mit dieser Tragweite!
Weitere Anmerkungen noch:
die ganz normale Fehlerquote eines Tests in Verbindung mit massenhaften Tests
Ct-Wert nicht standardisiert
Gruppentestung (Heime, Schulen) - es macht doch keinen Sinn, wenn in einer Schule Lehrer positiv getestet wurden auch andere Schulen zu schließen
keine Aussage zur Anzahl der negativen Schnelltests und Selbsttests möglich ...

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kunisch,

ich habe der Änderung des Infektionsschutzgesetz am Ende aus zwei Gründen zugestimmt: zum einen waren die Hilferufe aus den Intensivstationen ausschlaggebend, die ich nicht überhören kann. Zum anderen halte ich bundeseinheitliche, nachvollziehbare Regelungen für übersichtlicher als die bisherige Verfahrensweise, bei der teilweise jeder Landkreis für sich eigene Regeln aufgestellt hat und der Bürger am Ende nicht wusste, was er im Landkreis darf und was nicht und was im benachbarten Landkreis möglich ist.

Ich verstehe Ihre Kritik am Festhalten des Inzidenzwertes als einziges Kriterium. Auch ich hätte mir mehr Kriterien gewünscht – das habe ich in der Fraktion auch gesagt und dafür geworben – als nur den reinen Inzidenzwert, der aus meiner Sicht nicht die komplette Situation zeigt, aber derzeit das nachvollziehbarste Kriterium darstellt. In der verabschiedeten Änderung sehe ich einen vernünftigen Kompromiss zwischen den Vorstellungen der Regierung und den Vorstellungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages.

Wenn Sie wünschen, können wir uns dazu auch einmal detaillierter am Telefon unterhalten. Melden Sie sich gern unter 0341/ 58 15 30 44 in meinem Wahlkreisbüro und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Lehmann

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