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Jens Lehmann
CDU
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Frage von Markus K. •

Frage an Jens Lehmann von Markus K. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Lehmann,

werden sie dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zustimmen?

Meiner Meinung nach ist das Gesetz so nicht umsetzbar, mit der Folge, dass sich sämtliche Onlineplattformen mit Nutzercontent aus Europa zurückziehen oder schließen werden. Gerade in Corona-Zeiten ist dies fatal. Die Menschen werden es nicht akzeptieren, wenn sie sich mit anderen Leuten weder im Internet noch im echten Leben austauschen können.
Zudem wird Innovation im digitalen Bereich verhindert. Deutschland und Europa werden somit zur digitalen Wüste.
Ich fordere deshalb Nachbesserungen, damit die Richtlinie auch praktisch umsetzbar wird.
Hier können sie sich noch einmal über die Probleme der Richtlinie informieren: https://www.youtube.com/watch?v=YHtyKcmpyjI

Wie denken sie Darüber?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Klingler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klingler,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, die sich aktuell im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet. Meine Kollegen als die dafür zuständigen Fachpolitiker der Arbeitsgruppe „Recht und Verbraucherschutz“ befassen sich intensiv mit der Anpassung des Urheberrechts. Deren abschließende Bewertung werde ich mir sehr genau anschauen und auch Ihre Hinweise in meine Entscheidungsfindung mit einfließen lassen. Aber schon heute steht für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eines fest: Mit der Anpassung sorgen wir für die dringend erforderliche Modernisierung des Urheberrechts und der Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Binnenmarkt. Die Veröffentlichung von nutzergenerierten Inhalten auf sozialen Netzwerken ist für Millionen Menschen in diesem Land gelebte Praxis und bedarf eines rechtssicheren Rahmens für die vielen Kreativen und Konsumenten im Internet.

Gleichzeitig steht mit den veränderten Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Inhalte in der digitalen Wirklichkeit von Online-Plattformen und sozialen Interaktionsräumen der Urheberrechtsschutz vor ganz neuen Herausforderungen. Bei der Umsetzung verfolgen wir das zentrale Anliegen, den Einsatz von Uploadfiltern durch die Online-Plattformen soweit wie möglich unnötig zu machen. Dabei können wir den Einsatz von Uploadfiltern allein durch gesetzliche Vorgaben nicht gänzlich verhindern. Mit einem umfangreichen Mechanismus, über den Nutzer und Rechteinhaber ihre Interessen sichern können, setzen wir die Urheberrechtsrichtlinie so um, dass Overblocking von vornherein verhindert werden kann.

Grundstein für einen Interessenausgleich zwischen Nutzern sowie Autoren, Künstlern und anderen Rechteinhabern ist die Einführung der Plattformverantwortlichkeit für die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch ihre Nutzer bei gleichzeitiger umfassender Lizenzierung und Möglichkeiten zur Nutzung von nutzergenierten Inhalten. Rechteinhaber haben künftig einen Ansprechpartner, wenn durch die Veröffentlichung nutzergenerierter Inhalte Urheberrechte im Netz verletzt werden. Denn eines ist klar: Offensichtliche Urheberrechtsverletzungen wie den Upload aktueller Blockbuster, erfolgreicher Musiktitel oder bedeutender Sportereignisse sollen die Plattformen auch künftig als unerlaubte Nutzung nicht zulassen.

Zugleich hat die Interaktion vieler Millionen Nutzer und Kreativer über Online-Plattformen grundlegende Bedeutung für die Meinungsbildung und Kommunikation in unserer Gesellschaft erlangt. Damit ist der freie Austausch von Meinungen und Informationen im Netz unter besonderen Schutz zu stellen. Hierfür werden für alltägliche, politische und künstlerische Ausdrucksformen unterschiedlichste Werke genutzt. Angesichts der Bedeutung bestimmter Inhalte für die öffentliche Meinungsbildung und mit Blick auf die Beherrschbarkeit der Datenmengen, die täglich von Nutzern im Netz veröffentlicht werden, sollen Uploads unter bestimmten Voraussetzungen künftig als rechtmäßig gelten – als „erlaubte Nutzungen“. Erfasst davon werden insbesondere Kunstformen wie Parodie, Satire oder Karikatur, deren Veröffentlichung durch die Diensteanbieter wir ganz grundsätzlich ermöglichen wollen. Hier wird für die Kunstform des Pastiche eine neue urheberrechtliche Schranke eingeführt. Zugleich wird mit der Kategorie „mutmaßlich erlaubte Nutzungen“ ein Weg beschritten, die öffentliche Wiedergabe von Inhalten unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Dazu wird eine Geringfügigkeitsschwelle für die rechtmäßige Veröffentlichung von Inhalten geschaffen. Diese Verwertungsmöglichkeiten der Rechteinhaber werden neuerdings durch die Plattformen vergütet. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Geringfügigkeitsschwellen werden wir auf ihre Praxistauglichkeit hin und auf ihre Auswirkungen auf die Verwertung durch die Rechteinhaber hin überprüfen. Hierbei werden wir neben der Abwägung des Interessenausgleichs zwischen Nutzern und Rechteinhabern auch auf die technische Umsetzungsmöglichkeit der Geringfügigkeitsschwellen in Betracht ziehen.

Um den Interessen von Rechteinhabern, Nutzern und Plattformen im Einzelfall gerecht zu werden, schlägt die Bundesregierung ein mehrschichtiges Verfahren vor, in dem die Beteiligten ihre Rechte geltend machen können. Mit Kennzeichnungsmöglichkeiten beim Upload von Inhalten (Pre-Flagging) sowie Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten soll der Praxis ein handhabbares Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Beim Update des Urheberrechts müssen wir auch die Interessen der Diensteanbieter im Blick behalten. Die digitalen Geschäftsmodelle der Plattformen dürfen nicht in unverhältnismäßiger Weise erschwert werden. Dies gilt insbesondere für digitale Start-ups oder nicht-kommerziellen Zwecken wie Wikipedia, die auch einem besonderen Schutz durch die Richtlinie unterworfen sind.

Das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts anzupassen, ist eine immense Herausforderung, die allen Beteiligten viel abverlangen wird. Im parlamentarischen Verfahren werden wir im Austausch mit Wissenschaft und Praxis beraten, wie wir das Urheberrecht mit der digitalen Realität vereinen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Lehmann

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