Frage an Jens Lehmann von Alex R. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Lehmann,
Wie Sie wissen steht die Außerbetriebnahme vieler funktionsfähiger PV-Anlagen durch eine Novelle bevor und das soll auch der Grund für mein Schreiben sein.
Die Notwendigkeit einer Energiewende ist lange kein Geheimnis mehr und es ist klar dass jede einzelne Person auf unterschiedliche Art und Weise dazu beitragen muss.
Ich studiere Energietechnik und leiste so meinen Beitrag auf langfristige Sicht. Sie wiederum als Politikerin sitzen am längeren Hebel und haben die Möglichkeit sofort zu reagieren und wichtige Entscheidungen mitzugestalten, wie zum Beispiel der Protest gegen den Abbau solcher Anlagen.
Bitte Stimmen Sie für das Klima und nicht dagegen, Sie tragen große Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Romanjuta
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem wichtigen Thema. Der Entwurf zum aktuellen EEG und damit auch die von Ihnen erwähnten PV-Anlagen wurde im Ringen innerhalb der Koalition sowie innerhalb intensiver Verhandlungen in den vergangenen Wochen hinsichtlich der Ausbauziele im Erneuerbaren-Energiegesetz sowie zahlreicher weiterer Regelungen für Wind-, Solar oder Biogasanlagen angepasst und ergänzt. Dazu gehören auch Regelungen zum Fortbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen, wo die Förderungen demnächst auslaufen. So können Altanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 nach dann 20 Jahren Förderung ausläuft, ohne unverhältnismäßige Anforderungen an Messtechnik und ohne EEG-Umlage wirtschaftlich weiterbetrieben werden.
Auch Verbesserungen für neue Photovoltaik-Dachanlagen sind geplant, damit diese künftig wirtschaftlich attraktiv bleiben. Bei Ausschreibungen für die Dachanlagen soll nun die Bagatellgrenze von 750 Kilowatt greifen, bisher waren 500 Kilowatt im EEG-Referentenentwurf vorgesehen. Spürbare Erleichterungen beim solaren Eigenverbrauch, der unter 30 Kilowatt künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit werden wird, zeigen ein positives Bild auch bei der Solarenergie. Bisher lag die Grenze bei nur 20 Kilowatt Leistung. Weiterhin geht es um eine finanzielle Beteiligung für Gemeinden, bei denen Windkraftanlagen gebaut werden. Einige im europäischen „Green Deal“ enthaltene Vorgaben, werden bereits jetzt in das neue EEG einfließen, so dass damit eine umfängliche gesetzliche Grundlage zur Erreichung der Ziele, die im Pariser Klimaschutzabkommen definiert wurden, geschaffen wird.
Selbstverständlich habe ich mich im Rahmen des Austausches mit den Kollegen meiner Fraktion sowie in den Ausschüssen und Gremien des Bundestages dafür eingesetzt, dass die von der CDU/CSU-Fraktion überarbeitete Version des Entwurfes der EEG-Novelle 2021 als Beschlussvorlage angenommen wurde. Ich bin der Meinung, dass mit diesen Anpassungen und Ergänzungen im EEG und der damit im Zusammenhang stehenden Gesetzesanpassungen wichtige Grundlagen auf den Weg gebracht wurden, die zum Erfolg bezüglich der Erreichung der gestellten Klimaziele führen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Lehmann