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Jens Lehmann
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Frage von Dirk G. •

Frage an Jens Lehmann von Dirk G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehmann!
Das BVG hat gerade eine Klage zum "containern" mit der Begründung abgewiesen, auch wirtschftlich wertloses Eigentum sei strafrechtlich zu schützen.
Diese Entscheidung zeigt die Grenzen des bürgerlichen Rechts, insbesondere da ein verantwortlicher Umgang von Eigentum unberücksichtigt bleibt und offensichtlich ein gesellschaftlicher Schaden vor Privateigentum steht.
Es zeigt auch deutlich Versagen von Politik, die es nicht schafft und im Fall der CDU nicht Willens ist, diesem unakzeptablen Misstand entgegen zu wirken, wie es z.B.in Frankreich getan wird.

Daher meine Frage:
bewegt Sie diese Entscheidung der Lebensmittelvernichtung zum Nachteil der Gesellschaft und werden Sie sich als Politiker für ein Lösung einsetzen?

Beste Grüße
D. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gruebl,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage nach meiner Position zum „containern“. Grundsätzlich pflichte ich dem Bundesverfassungsgericht bei, dass die Entwendung von Nahrungsmitteln aus den Mülltonnen von Supermärkten weiterhin als Straftat bewertet wird. Hier sehe ich das Recht am eigenen Eigentum als hohes Gut, dass es zu schützen gilt, auch wenn manche das bei dem konkreten Fall von Lebensmitteln anders bewerten. Es ist immer die Entscheidung eines Supermarktes, ob dieser Lebensmittel wegwerfen muss, um damit Hygiene und Haltbarkeit von Lebensmitteln zu gewährleisten. Auch weggeworfene Ware bleibt Eigentum des jeweiligen Supermarktes, dass es zu schützen gilt.

Gleichwohl verstehe ich Ihre Position und Ihr Engagement, Lebensmittel nicht zu verschwenden, sondern stattdessen den Schwächeren unserer Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Ich plädiere an dieser Stelle vielmehr für ein Dialog zwischen den Supermärkten und denjenigen, die Lebensmittel retten wollen. Aus meiner Sicht sollte auf der lokalen Ebene die Zusammenarbeit mit den Tafeln verbessert werden. Wenn Supermärkte abgelaufene, aber dennoch augenscheinlich genießbare Lebensmittel an die örtlichen Tafeln weiterreichen, würden Lebensmittel nicht verschwendet und diejenigen nicht strafrechtlich in Erscheinung treten, die mittels „containern“ jene Lebensmittel retten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jens Lehmann

 

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