Frage an Jens Lehmann von Maximilian T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lehmann,
wir, die Klasse 9/6 des Humboldt Gymnasiums der Stadt Leipzig, haben eine Frage bezüglich der Finanzierung der Bundeswehr. Wie kommt es dazu, dass unsere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen Millionen für sogenannte "Berater" ausgibt, statt das Geld in die Bundeswehr zu investieren, die so mangelhaft ausgerüstet ist?
Mit freundlichen Grüßen
Klasse 9/6
Sehr geehrter Herr T.,
liebe Schülerinnen und Schüler der Klasse 9/6 der Humboldtschule,
ich danke Euch für Eure Nachricht, die ich gerne nachfolgend beantworten möchte.
Im laufenden Jahr 2019 stehen der Bundeswehr gut 9,8 Milliarden Euro alleine für Investitionen in Ausrüstung, Liegenschaften u.a. zur Verfügung. Das ist sehr viel Geld - aber diese Investitionen sind wichtig, denn die Bundeswehr weist im Bereich Material/Ausrüstung - das habt Ihr richtig angemerkt - erhebliche Mängel auf, die dringend beseitigt werden müssen.
Diese Mängel resultieren aus den zurückliegenden Jahren vor 2015, als man der Bundeswehr viel zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat, um eine ordentliche Ausstattung zu erhalten.
Ich bin froh, dass wir seit 2015 mit den sogenannten "Trendwenden Bundeswehr" in der Verteidigungspolitik eine Kursänderung vollzogen haben. Denn: Eine mangelhafte Ausstattung und Ausrüstung stellt ein erhebliches zusätzliches Sicherheitsrisiko für die Soldatinnen und Soldaten dar, die in unserem Auftrag ihren Dienst verrichten.
Wie in vielen anderen Teilen der öffentlichen Verwaltung auch lassen sich Abläufe und Prozesse im Bereich der Bundeswehr leider nicht von heute auf morgen umstellen - der Kurs kann nicht wie bei einem Schnellboot, sondern nur wie beim einem großen Tanker geändert werden. Und jede Kurskorrektur muss sorgsam durchdacht sein, denn die Auswirkungen sind meist sehr weitreichend.
Ich glaube, dass gerade die öffentliche Hand (und somit auch die Bundeswehr) auf externe Berater angewiesen ist, wenn sie sich modernisieren will und Reformen wirksam angestoßen werden sollen. Berater, die von "außen" kommen, können frei und unabhängig von Weisungen der jeweiligen Behörde arbeiten und sind in der Regel nicht gefangen in festen Denkmustern - das, was wir umgangssprachlich als "Betriebsblindheit" bezeichnen. Weiterhin wird bei Modernisierungsprozessen zeitlich begrenzt oft ein bestimmtes Spezialwissen benötigt (zum Beispiel auf bestimmten Rechtsgebieten), das im eigenen Personalbestand des Ministeriums nicht vorhanden ist - auch hierfür werden externe Berater beauftragt.
ABER: Es bedarf klarer und transparenter Regeln für die Beauftragung von Beratern! Diese Regeln betreffen eine nachvollziehbare Auftragsklärung ebenso, wie eine transparente und faire Auswahl des jeweils ausgewählten Beratungsunternehmens.
In der vergangenen Woche hat ein Untersuchungsausschuss seine inhaltliche Arbeit aufgenommen, um die in die Kritik geratene Vergabe von Beratungsleistungen im Bundesverteidigungsministerium zu untersuchen.
Ich hoffe, dass wir am Ende der Untersuchungen verwertbare Erkenntnisse erhalten, um daraus zu lernen und Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Ich hoffe aber auch, dass die Untersuchungen konstruktiv und fair verlaufen und das Thema nicht zum Spielball von parteipolitischen Auseinandersetzungen wird.
Ich danke Euch nochmals, dass Ihr Euch mit diesem Thema beschäftigt!
Mit herzlichen Grüßen
Jens Lehmann
Mitglied des Deutschen Bundestages