
(...) Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Umstellung der familienpolitischen Leistungen zu einem Kindergeld 2.0 halte ich die Regelungen im Steuerrecht (etwa: Ehegattensplitting) und Sozialversicherungsrecht (etwa: kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen in der Krankenversicherung, Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung) für hineichend. Nachzusteuern ist allerdings bei den Leistungen für Alleinerziehende, deren Lebensleistung oft nicht angemessen berücksichtigt wird. (...)